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Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Alkopopsteuer, Beantragung einer Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung

Zu bestimmten gewerblichen Zwecken können Alkopops steuerfrei verwendet werden. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.

Wenn Sie Alkopops steuerfrei verwenden wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrem örtlich zuständigen Hauptzollamt stellen. Das Hauptzollamt erteilt die Erlaubnis unter Widerrufsvorbehalt, wenn gegen Sie keine Bedenken bezüglich Ihrer steuerlichen Zuverlässigkeit bestehen.

Mit der Erlaubnis können Sie Alkopops unversteuert von einem deutschen Steuerlager beziehen. Ein Steuerlager ist ein vom Hauptzollamt zugelassener Ort, an dem die Alkopops hergestellt, bearbeitet, verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden dürfen.

Alkopops sind von der Alkopopsteuer befreit, wenn sie wie folgt  gewerblich verwendet werden:

  • unvergällt zur Herstellung von Aromen zur Aromatisierung von Lebensmitteln
  • unvergällt zur Herstellung von Pralinen mit einem Alkoholgehalt von nicht mehr als 8,5 Litern Alkohol je 100 Kilogramm oder anderen Lebensmitteln, mit einem Alkoholgehalt von nicht mehr als 5 Litern Alkohol je 100 Kilogramm

In der Erlaubnis sind bestimmte Pflichten aufgeführt, die Sie beachten müssen. Wenn Sie diese nicht beachten, ist mit Restriktionen zu rechnen, die bis zum Widerruf der Erlaubnis führen können.

Sie sind steuerlich zuverlässig.

Die Erlaubnis müssen Sie im Voraus beim zuständigen Hauptzollamt schriftlich beantragen. 

  • Laden Sie das Formular 2740 "Antrag auf steuerfreie Verwendung“ (Formular 2740) mit der "Betriebserklärung“ (Formular 2741) über die Internetseite der Zollverwaltung.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus, stellen Sie die restlichen benötigten Unterlagen zusammen und senden Sie diese per Post an Ihr Hauptzollamt. 
  • Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten Bescheid mit der Erlaubnis oder eine Ablehnung.

Sie müssen die Erlaubnis vor dem geplanten Verwendungsbeginn beantragen.

keine

Die Bearbeitungsdauer hängt von den konkreten Umständen jedes einzelnen Falles, insbesondere vom Ergebnis der Prüfung der tatsächlichen Betriebsverhältnisse, ab. Da die Zeitspannen hier stark variieren, kann keine einheitliche Bearbeitungsdauer angegeben werden.

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)