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Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Körperschaftsteuer, Beantragung der Option zur Körperschaftsbesteuerung

Als Personenhandelsgesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden.

Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften haben  die Möglichkeit, sich auf Antrag ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen.

Diese Option kann erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen, ausgeübt werden.

Bei der Inanspruchnahme dieser Option werden die Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft ertragsteuerlich, wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafterinnen oder Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft behandelt.

Die Option ist ausgeschlossen für Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes sowie für Einzelunternehmen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Erbengemeinschaften und reine Innengesellschaften.

Für Gesellschaften mit Sitz im Ausland, die ausschließlich Einkünfte erzielen, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug auf Grund des § 50a EStG unterliegen, und für welche die Einkommensteuer nach § 50 Absatz 2 Satz 1 EStG oder die Körperschaftsteuer nach § 32 Absatz 1 KStG infolgedessen als abgegolten gilt, ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig. 

Wenn Sie keinen Ablehnungsbescheid erhalten, geht die zuständige Finanzbehörde von einer wirksamen Option aus. Sie erhalten in der Regel eine Mitteilung über die Erteilung einer Körperschaftsteuernummer.

Wenn die Voraussetzungen für die Option ununterbrochen vorliegen, müssen Sie keinen neuen Antrag für die folgenden Wirtschaftsjahre stellen.

Die Beendigung der Option erfolgt auf Antrag oder bei Entfallen der Voraussetzungen der Option.
 

  • Antragsberechtigt sind Personenhandelsgesellschaften sowie Partnerschaftsgesellschaften im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften.
  • Ausgeschlossen ist die Option für 
    • Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes, 
    • Einzelunternehmen, 
    • Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, 
    • Erbengemeinschaften und 
    • reine Innengesellschaften.
  • Sie können den Antrag nicht vor der Gründung der Gesellschaft stellen.
  • Wenn Ihr Unternehmen den Sitz in Ägypten, Argentinien, Brasilien, China, Costa Rica, Gibraltar, Isles of Man, Jersey, Guernsey, Republik Korea, Kuwait, Mexiko, San Marino, Schweiz, Singapur, Sri Lanka oder Venezuela hat, müssen sie eine deutsche empfangsbevollmächtigte Person benennen.
     

  • Übersenden Sie den Antrag auf Option zur Körperschaftsbesteuerung (zum Beispiel über „Mein Elster“ beziehungsweise den auf den Seiten des BZSt bereitgestellten Antrag für Gesellschaften mit Sitz im Ausland an die zuständige Finanzbehörde
  • Fügen Sie gegebenenfalls erforderliche Nachweise bei
    • Abschrift der Beschlussfassung über die Antragstellung
  • außerdem, wenn sich die Geschäftsleitung der Gesellschaft im Ausland befindet: 
    • Nachweis darüber, dass die Gesellschaft in dem Staat, in dem sich die Geschäftsleitung befindet, einer der deutschen unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht vergleichbaren Steuerpflicht unterliegt.
    • Ansässigkeitsbescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde
  • Geht die Finanzbehörde von einem wirksamen Antrag aus, erhalten Sie in der Regel ein Schreiben, mit dem Ihnen die zukünftige Körperschaftsteuernummer mitgeteilt wird.
  • Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
     

Antragsfrist: Jederzeit, spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres, ab dem die Option gelten soll.

Es fallen keine Kosten an. 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)