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Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Open-Source-Entwickler, Beantragung einer Förderung

Wenn Sie als Programmiererin oder Programmierer eine Open-Source-Software als kreative Lösung für ein gesellschaftliches Problem entwickeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dabei gefördert werden.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, kurz BMBF, fördert mit dem "Software Sprint" Projekte freier, kreativer Programmiererinnen und Programmierer, die Lösungen für gesellschaftlich relevante Fragen finden wollen.

Die Grundidee ist, dass Menschen Software nutzen können, um sich gesellschaftlich zu beteiligen oder selbstbestimmt mit Daten und Informationen umzugehen. In den geförderten Projekten soll ein Fundus an Software-Modellen (Prototypen) entstehen. Es ist das Ziel, damit die Grundlagen für weitere Innovationen zu legen. Außerdem soll eine Kultur des Ausprobierens und der Erfahrungsaustausch unterstützt werden.

Sie können sich als Programmiererin oder Programmierer allein oder im kleinen interdisziplinären Team fördernlassen. Ihre Software-Lösung soll den aktuellen technologischen Stand deutlich übertreffen und sich thematisch einem der folgenden Punkte zuordnen:

  • gesellschaftliche Teilhabe, Transparenz und Bürgerbeteiligung
  • Datenvisualisierung und Storytelling, das heißt erzählerische Weitergabe von Wissen
  • neue Ansätze und Mittel, um Daten zu erzeugen, zu teilen und zu nutzen
  • Datensparsamkeit, Datensicherheit und Privatsphäre
  • Datenanalyse, um stichhaltig Entscheidungen zu treffen und Prozesse zu gestalten

Am Ende Ihres Projekts sollen Sie den Quellcode Ihres Projekts auf einer Open-Source-Plattform frei zugänglich machen. Das Ergebnis Ihres geförderten Projekts wird Bestandteil einer Sammlung an innovativen Software-Prototypen, dem "Prototype Fund".

Das Projekt dauert in der Regel 6 Monate. Dessen Gesamtkosten dürfen 50.000 EUR nicht überschreiten. Davon erhalten Sie individuell bis zu 95 Prozent der Kosten als Förderung. Bei der Förderung werden ausschließlich projektbezogene Personal- und Gemeinkosten berücksichtigt. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Es besteht kein Anspruch auf die Förderung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie

  • selbstständige Programmiererin oder selbstständiger Programmierer sind,
  • mindestens 18 Jahre alt sind und
  • Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Sie können den Antrag allein oder als kleines interdisziplinäres Team stellen.

Das Antragsverfahren hat 2 Stufen.

Stufe 1: Projektskizze (kurze Projektbeschreibung)

  • Sie reichen Ihre Skizze in digitaler Form auf dem Internetportal des Prototype Fund ein.
  • Ihre Projektskizze wird nach folgenden Merkmalen bewertet:
    • fachlicher Bezug zur Förderrichtlinie,
    • Vorgehen und Neuheit der Idee,
    • gesellschaftlicher Nutzen,
    • Qualifikation des Antragstellers, eigene Vorarbeiten,
    • Erfolgsaussicht auf Verwertung, Veröffentlichung als Open Source.
  • Zur Bewertung können externe Gutachterinnen und Gutachter hinzugezogen werden.
  • Alle Beiträge stehen untereinander im Wettbewerb.
  • Wenn Ihre Projektidee ausgewählt wurde, erhalten Sie eine positive schriftliche Aufforderung zur Einreichung des Antrags (Stufe 2)

Stufe 2: Antragstellung

Ihren Antrag stellen Sie wie folgt:

  • Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Portal easy-Online.
  • Rufen Sie das Internetportal easy-Online auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
  • Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus und schicken Sie ihn ab.
  • Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, (notwendige technische Voraussetzungen ist z.B. eine entsprechende Software oder ein Lesegerät) können Sie den Antrag vollständig elektronisch abgeben.
  • Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
  • Nach Eingang des Antrags beim Projektträger erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger sowie der Prototype Fund wird Ihnen bei Fragen zur Antragstellung weiterhelfen.
  • Anträge werden zusätzlich nachfolgenden Kriterien bewertet und geprüft:
    • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens
    • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel;
    • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel;
  • Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag. Ist die Entscheidung positiv, erhalten Sie per Post einen Zuwendungsbescheid.

Sie können Ihre Projektskizze jederzeit einreichen.
Beachten Sie aber die Bewertungsstichtage für Projektskizzen:

  • 30.09.2023
  • 31.03.2024

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

Es fallen keine kosten an. 

Die Begutachtung der Projektskizze dauert in der Regel 2 Monate ab dem jeweiligen Einreichungsstichtag. (2 Monate)

Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und sonstige Institutionen sind nicht antragsberechtigt.

Bundesministerium für Bildung und Forschung (siehe BayernPortal)