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Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer
 

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Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Rundfunkbeitrag, Anmeldung der Wohnung

Sie ziehen in eine Wohnung, für die noch kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird? Dann müssen Sie diese Wohnung zum Rundfunkbeitrag anmelden.

Der Rundfunkbeitrag sichert die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Mit ihren Programmen informieren, bilden, und unterhalten die Rundfunkanstalten täglich viele Millionen Menschen. 

Durch die solidarische Finanzierung kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Interessen arbeiten. Daher müssen Bürgerinnen und Bürger für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 EUR zahlen, unabhängig davon wie viele Personen in der Wohnung leben:

  • Wenn Sie in eine Wohnung ziehen, melden Sie die Wohnung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Rundfunkbeitrag an.
  • Leben Sie mit mehreren volljährigen Personen in der Wohnung, können Sie selbst entscheiden, wer die Wohnung anmeldet.
  • Wenn Sie in eine Wohnung ziehen, für die bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird, brauchen Sie sich nicht zum Rundfunkbeitrag anmelden.

Die Wohnung müssen Sie ab dem Beginn des Monats anmelden, in dem Sie die Wohnung beziehen.

Die Höhe des Rundfunkbeitrags und dessen Fälligkeit sind gesetzlich geregelt. Das bedeutet, dass Sie den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, auch wenn Sie keine besondere Zahlungsaufforderung erhalten haben.

Ihre Anmeldung können Sie online erledigen.

In besonderen Fällen können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Beitragsermäßigung beantragen.

Sie sind bereits mit einer Wohnung zum Rundfunkbeitrag angemeldet? Auf dem Online-Portal können Sie auch noch eine weitere Wohnung anmelden, zum Beispiel eine Zweitwohnung, Nebenwohnung oder privat genutzte Ferienwohnung.

  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Wohnung.
  • Sie bewohnen die Wohnung. 
  • Sie sind in der Wohnung gemeldet beziehungsweise im Mietvertrag genannt.
  • Für die Wohnung existiert noch kein Rundfunkbeitragskonto. 
  • Keine andere Person zahlt für die Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag.

Sie können sich online, postalisch oder telefonisch beim Beitragsservice zum Rundfunkbeitrag anmelden.

Online

  • Rufen Sie das Online-Verfahren auf. 
  • Geben Sie zunächst Ihre persönlichen Daten und weitere erforderliche Angaben an.
    • Zum Beispiel, ob Sie bereits mit einer Wohnung angemeldet sind. Wählen Sie die Option "Ja", öffnet sich ein Eingabefeld, in das Sie Ihre Beitragsnummer eintragen müssen.
  • Im folgenden Schritt machen Sie Angaben zur anzumeldenden Wohnung.
    • Sie können auch eine Wohnung an einer abweichenden Adresse anmelden.
    • Geben Sie den Zeitpunkt der Anmeldung im Format Monat/Jahr an. 
  • Anschließend bestimmen Sie die Zahlungsweise.
  • Wählen Sie den gewünschten Zahlungsrhythmus aus den Vorgaben.
  • Geben Sie an, ob Sie per Lastschrift oder Überweisung zahlen möchten.
    • Falls Sie "Lastschrift" wählen, öffnen sich weitere Eingabefelder zur Angabe der Kontodaten. In diesem Fall bestätigen Sie, dass Sie den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Einzug ermächtigen.
  • Im letzten Schritt bekommen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Daten angezeigt.
    • Überprüfen Sie die angegebenen Daten und korrigieren Sie diese gegebenenfalls.
    • Für eine Korrektur klicken Sie im entsprechenden Abschnitt auf das Auswahlfeld "Korrigieren".
    • Nach Eingabe aller Daten müssen Sie bestätigen, dass Sie die Informationen zum Datenschutz gelesen haben.
    • Anschließend geben Sie die zufallsgenerierte Zahl ein, die sogenannte Captcha. Diese können Sie auf einem Bild ablesen und bestätigen schließlich Ihre Anmeldung mit einem Klick auf das Auswahlfeld "Anmelden".
  • Sie gelangen dann auf eine Übersichtsseite. Dort sind alle von Ihnen eingegebenen Daten zusammengefasst. Sie können die Daten ausdrucken oder im PDF-Format speichern.

Alternativ können Sie die Anmeldung auch postalisch oder telefonisch durchführen.

Postalisch

  • Rufen Sie das Formular zur Anmeldung einer Wohnung auf der Internetseite "rundfunkbeitrag.de" im Format PDF auf. 
  • Füllen Sie das PDF-Formular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Telefon

  • Rufen Sie die Telefon-Hotline des Beitragsservice an und gehen Sie das Dokument gemeinsam mit einer Ansprechperson durch. 

Sie müssen sich direkt nach Einzug in die Wohnung anmelden.

 

Beitrag: 18,36 EUR

Zahlungsweise: SEPA-Lastschrift oder Überweisung Die Anmeldung der Wohnung ist kostenlos. Für die angemeldete Wohnung müssen Sie dann den Rundfunkbeitrag zahlen. Sie können den Zahlungsrhythmus wie folgt anpassen:

  • gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von 3 Monaten 55,08 EUR
  • vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für 3 Monate 55,08 EUR
  • halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für 6 Monate 110,16 EUR
  • jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für 12 Monate 220,32 EUR

Ihre Anmeldung bearbeitet der Beitragsservice unverzüglich.

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (siehe BayernPortal)