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  • Google Ireland Limited
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Deutschland
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Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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Stadt Bad Tölz Datenschutzbeauftragter Am Schloßplatz 1 83646 Bad Tölz datenschutz@bad-toelz.de

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Sitzungssaal des Rathauses Stadt Bad Tölz
Symbolfoto Heiraten in Bad Tölz
Symbolbild Stadtverwaltung

Leistungen A-Z

Für Hinweise zum Mietspiegel (bitte auf das Plus Zeichen klicken)

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Wohnberechtigungsscheine erhalten Sie im Landratsamt: Die notwendigen Unterlagen für die Antragstellung auf Wohnberechtigung erhalten Sie in unserem Einwohnermeldeamt. Der Antrag ist beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen abzugeben. Fragen zum Thema Wohnberechtigung, zum Beispiel Einkommensgrenzen und Berechnung, beantwortet Ihnen die Wohnberechtigungsstelle im Landratsamt.

Ihre Ansprechpartner:
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Wohnberechtigungsstelle
Telefon: 08041 / 505 - 0

Aufschub-Beteiligtenidentifikationsnummer, Beantragung

Sie wollen ein Aufschubkonto nutzen, um Zahlungsaufschub beim Zoll abzuwickeln? Dafür benötigen Sie unter anderem eine Aufschub-BIN, mit der Sie sich elektronisch ausweisen können.

Beim Import von Waren nach Deutschland können Einfuhrumsatzsteuer und Zölle anfallen. Diese Abgaben sind direkt bei der Einfuhr in voller Höhe an den Zoll zu bezahlen, sofern der Zoll keinen Zahlungsaufschub einräumt. Ein Aufschubkonto ist ein durch Ihr Hauptzollamt bewilligtes Konto, über das Sie Ihre Abgabenschuld zu einem späteren Zeitpunkt begleichen können.

Im IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) beantragen Sie einen Zahlungsaufschub durch Eintragen des entsprechen Schlüssels im Feld "Zahlungsart" in der Anmeldungsmaske "Allgemeine Anmeldedaten". Sie authentifizieren sich dafür durch eine spezielle Aufschub-BIN (Aufschub-Beteiligtenidentifikationsnummer).

Die Aufschub-BIN ersetzt in ATLAS Ihre handschriftliche Unterschrift. Sie muss bei jeder Nutzung eines Aufschubkontos angegeben werden. Für jedes Aufschubkonto wird eine eigene BIN benötigt, die Sie online oder schriftlich bei der Generalzolldirektion beantragen.

  • Sie verfügen über ein Aufschubkonto. 
  • Sie haben eine gültige EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number - Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten), die in der Europäischen Union (EU) die deutsche Zollnummer ersetzt.

Um einen Zahlungsaufschub ("Aufschubkonto") im IT-Verfahren ATLAS beantragen zu können, benötigen Sie für jedes unter einer EORI-Nummer (Economic Operators‘ Registration and Identification number - Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) gespeicherte Aufschubkonto eine Aufschub-BIN. Diese beantragen Sie online oder schriftlich.

Wenn Sie die Aufschub-BIN online im Zoll-Portal beantragen:

  • Das Formular "Antrag auf Aufschub-BIN" (0873) steht Ihnen in der Dienstleistung "Teilnahme / Zertifizierung für ATLAS / EMCS" im Zoll-Portal zur Verfügung.
  • Vor der ersten Nutzung des Zoll-Portals müssen Sie sich registrieren.
  • Als Unternehmen legen Sie ein Geschäftskundenkonto mit Ihrem ELSTER-Konto an oder fügen ein Benutzerkonto einem bestehenden Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal hinzu.
  • Wenn Sie bereits ein Konto im Zoll-Portal angelegt haben, melden Sie sich mit ELSTER oder der Zoll-Ident an und wählen die Dienstleistung "Teilnahme/ Zertifizierung für ATLAS/ EMCS" aus.
  • Im Zoll-Portal können Sie den Report zum Formular 0873 "Antrag auf Aufschub-BIN" digital abrufen.

Wenn Sie Ihre Aufschub-BIN schriftlich beantragen:

  • Öffnen Sie das Formular 0873 auf der Internetseite des Zolls.
  • Ausfüllanleitungen finden Sie beim Öffnen der jeweiligen Formularversion. 
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. 
  • Sichern Sie Zwischenstände Ihrer bereits erfassten Formulardaten gegebenenfalls als XML-Datei lokal auf Ihrem Rechner.
  • Den ausgedruckten Antrag schicken Sie per E-Mail, mit der Post oder als Fax an die Generalzolldirektion.

In beiden Fällen gilt:

  • In der Regel erhalten Sie die Aufschub-BIN per Post. In dringenden Fällen können Sie mit einer Vollmacht die zuständige Stelle zu einer beschleunigten Bekanntgabe per E-Mail, Fax oder Telefon ermächtigen.

Es gibt keine Frist.

Es fallen keine Kosten für Sie an.

  • Online-Anträge über das Zoll-Portal: ca. 1 – 2 Tage
  • schriftliche Anträge: 1 – 2 Tage nach Eingang des unterschriebenen Antrags
  • Die Aufschub-BIN wird im Normalverfahren auf dem Postweg mit gegen unbefugtes Öffnen gesicherten Schreiben versandt, so dass die Postlaufzeit beachtet werden muss.

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)