Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Bad Tölz
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Matomo (self hosted)
Dies ist eine selbst gehostete Webanalyseplattform.
Verarbeitungsunternehmen
Stadt Bad Tölz
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar.

  • Analyse
  • Optimierung
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies
  • Gerätefingerabdruck
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • Browser-Sprache
  • Browser-Typ
  • Gerätebestriebssystem
  • Gerätetyp
  • Geografischer Standort
  • IP-Adresse
  • Anzahl der Besuche
  • Referrer URL
  • Bildschirmauflösung
  • Nutzungsdaten
  • Besuchte Unterseiten
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Im Folgenden wird die erforderliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Stadt Bad Tölz Datenschutzbeauftragter Am Schloßplatz 1 83646 Bad Tölz datenschutz@bad-toelz.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Direkt
Zum Inhalt springen,
,
Zur Sucheseite,
Zur Unterseite Inhaltsverzeichnis,
Zur Unterseite Barrierefreiheitserklärung,
Zur Unterseite Barriere melden,

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Stasi-Unterlagen, Beantragung eines Zugangs für Forschung oder Medien

Wenn Sie in der Forschung oder den Medien tätig sind oder wenn Sie eine Einrichtung der politischen Bildung vertreten, können Sie Zugang zu themenrelevanten Stasi-Unterlagen erhalten.

Sie können beim Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv, kurz: Stasi-Unterlagen-Archiv, an einem oder mehreren Tagen Akteneinsicht in Stasi-Unterlagen nehmen und dabei die Herausgabe von Duplikaten, oder die Duplikate unabhängig von der Akteneinsicht beantragen.

Mit dem Zugang zu Stasi-Unterlagen können Sie

  • die Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR),
  • die Herrschaftsmechanismen der ehemaligen DDR oder der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder
  • die nationalsozialistische Vergangenheit

aufarbeiten und Ihre Ergebnisse veröffentlichen.

Mit Ihrem Antrag leitet das Stasi-Unterlagen-Archiv sachthematische Recherchen oder Personenrecherchen in seinen Archiven ein. Mitarbeitende des Archivs werten die Rechercheergebnisse aus und sehen die Unterlagen auf möglicherweise enthaltene schutzwürdige personenbezogene Informationen durch. Erst dann erhalten Sie Zugang zu themenrelevanten Informationen aus den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes. 

Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen erhalten Sie in Form

  • der Akteneinsicht,
  • der Herausgabe von Duplikaten.

Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen für Forschung oder Medien müssen Sie schriftlich oder online beim Stasi-Unterlagen-Archiv beantragen.

Hinweis:
Für die Veröffentlichung Ihrer Aufarbeitungsergebnisse werden Sie bei der Herausgabe von Unterlagen darauf hingewiesen, dass Sie

  • die Kopien nicht für andere Zwecke, als den bei Antragstellung benannten Aufarbeitungszweck verwenden oder
  • an andere Stellen weitergeben und bei der Veröffentlichung von personenbezogenen Informationen keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der genannten Personen beinträchtigen dürfen.

Sie sind

  • Forscherin oder Forscher an einer etablierten Forschungseinrichtung
  • Privatperson mit Forschungsvorhaben
  • Vertreterin oder Vertreter der Medien (Presse, Rundfunk, Film) oder
  • Vertreterin oder Vertreter einer Einrichtung der politischen Bildung

Ihr Forschungsvorhaben muss

  • thematisch abgrenzbar sein und
  • der politischen und historischen Aufarbeitung
    • der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes
    • der Herrschaftsmechanismen der ehemaligen DDR oder der ehemaligen SBZ oder
    • der nationalsozialistischen Vergangenheit
      dienen.
  • Sie weisen ein erkennbares Interesse nach, die Forschungsergebnisse oder Medienbeiträge zu publizieren, beispielsweise
    • durch Veröffentlichung in laufenden Forschungsprojekten an Universitäten
    • durch Verwendung der Erkenntnisse für Bücher
    • für Rundfunk- und Fernsehbeiträge oder
    • für Zeitungs- und Zeitschriftenartikel

Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen für Forschung oder Medien müssen Sie schriftlich beim Stasi-Unterlagen-Archiv beantragen oder Ihren Antrag online auf der Internetseite des Bundes (Bundesportal) stellen:

  • Laden Sie sich das Antragsformular auf der Internetseite des Stasi-Unterlagen-Archivs herunter oder füllen Sie das Formular online aus.
  • Schicken Sie das Formular zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das Stasi-Unterlagen-Archiv. Beim Onlineantrag: Laden Sie alle betreffenden Unterlagen hoch.
  • Nach Eingang Ihres Forschungs- oder Medienantrags wird dieser auf Vollständigkeit, Zulässigkeit und anfallende Kosten geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Informationen oder Unterlagen nachzureichen.
  • Sind alle gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt, wird entsprechend Ihres Aufarbeitungsthemas entschieden, ob die Bearbeitung in Berlin, oder bei regionalem Bezug, in einer anderen Dienststelle des Stasi-Unterlagen-Archivs erfolgt.
  • Konnten bei den Recherchen keine Informationen zu Ihrem Aufarbeitungsthema ermittelt werden, erhalten Sie darüber einen Bescheid.
  • Sind Unterlagen vorhanden, werden diese aus den Archiven angefordert. Das Archivmaterial wird im Hinblick auf das Thema Ihres Antrags ausgewertet, gelesen und der Zugang vorbereitet.
  • Das Material wird für Sie zur Akteneinsicht vorbereitet.  Die Herausgabe von Duplikaten ist ebenso möglich.
  • Eine Einladung zur Akteneinsicht mit einem Terminvorschlag erhalten Sie grundsätzlich per Post oder die Abstimmung erfolgt per E-Mail.
  • Die Duplikate werden Ihnen per Post zugesandt oder können nach Vereinbarung persönlich abgeholt werden. Ebenso können diese auf Wunsch über eine online-Plattform bereitgestellt werden.

Es gibt keine Frist.

für Anträge öffentlicher Stellen: keine
für Anträge nichtöffentlicher Stellen:

  • Gebühren:
    • Einsichtnahme für Zwecke der Forschung: 38,35 EUR
    • Einsichtnahme für Zwecke der Medien: 76,69 EUR
    • Herausgabe von Duplikaten für Zwecke der Forschung
      • ohne vorherige Einsichtnahme: 10,23 EUR
      • nach vorherige Einsichtnahme: 5,11 EUR
  • Herausgabe von Duplikaten für Zwecke der Medien
    • ohne vorherige Einsichtnahme: 76,69 EUR
    • nach vorherige Einsichtnahme: 38,35 EUR
  • Auslagen:
    • Auslagen für die Herausgabe von Duplikaten von Papiervorlagen oder verfilmten Akten: je nach Größe und Art der Kopie 0,10 EUR bis 0,18 EUR
    • die Bereitstellung dieser Daten über die Herausgabeplattform ist auslagenfrei
    • Herstellung und Herausgabe von Duplikaten sonstiger Informationsträger (zum Beispiel Bild- und Tonaufzeichnungen, Filme, Karten, Pläne): in voller Höhe (auch bei Bereitstellung über die Herausgabeplattform)

Einzelheiten entnehmen Sie der Besonderen Gebührenverordnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Besondere Gebührenverordnung BKM BKMBGebV) mit Gebühren- und Auslagenverzeichnis auf der Internetseite des Stasi-Unterlagen-Archivs.

Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich von Art und Umfang des jeweiligen Forschungs- oder Medienvorhabens ab.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)