Zweck
Die Bayerische Forschungsstiftung fördert anwendungsnahe Forschung und Entwicklung. Die Förderung soll die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in neue Produkte, Verfahren und Technologien ermöglichen oder beschleunigen.
Gegenstand
Die Förderung ist weitgehend technologieoffen. Die Förderschwerpunkte liegen auf den Gebieten Life Sciences, Informations- und Kommunikationstechnologien, Mikrosystemtechnik, Materialwissenschaft, Energie und Umwelt, Mechatronik, Nanotechnologie sowie Prozess- und Produktionstechnik. Förderfähig sind Vorhaben, die in enger Zusammenarbeit von einem (oder mehreren) Unternehmen mit einem (oder mehreren) Partner(n) aus der Wissenschaft bearbeitet werden (Verbundvorhaben). Die Forschungsstiftung fördert im Regelfall Projekte im Bereich der industriellen Forschung.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe, Universitäten, außeruniversitäre Forschungsinstitute und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, außerdem Mitglieder und Einrichtungen von Hochschulen, die zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben berechtigt sind. Alle Antragsberechtigten müssen einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Bayern haben. Gefördert werden grundsätzlich nur Zuwendungsempfänger, die auch zum Zeitpunkt der Fördermittelauszahlung ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Bayern haben.
Art und Höhe
Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Sie beträgt bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten im Falle der industriellen Forschung. An den Vorhaben beteiligte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition werden bevorzugt gefördert.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind folgende Kosten:
- Personalkosten (Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden) in Höhe der tatsächlichen Kosten, maximal die bei der Bayerischen Forschungsstiftung jeweils aktuell geltenden Höchstbeträge
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung (Sondereinzelkosten), ggf. in Höhe der vorhabensanteiligen Wertminderung
- In geringem Umfang Kosten für Auftragsarbeiten, die ausschließlich für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben genutzt werden (Fremdleistungen)
- Zusätzliche sonstige Betriebskosten (unter anderem für Material, Bedarfsartikel und dergleichen), die unmittelbar durch die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit entstehen
- Zusätzliche Gemeinkosten bis zu einer Höhe von 10 % auf die Summe der obenstehenden Kosten
Hochschulen sowie Mitglieder und Einrichtungen der Hochschulen sowie ihnen gleichgestellte Organisationseinheiten werden auf Ausgabenbasis gefördert. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können auf Kostenbasis gefördert werden.