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Deutschland
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  Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

IT-Sicherheit, Registierung einer gemeinsamen übergeordneten Ansprechstelle

Sie können sich als gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) beim BSI registrieren. Nach der Registrierung können Sie als Kontaktstelle für Meldungen und Sicherheitshinweise für Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die dem gleichen Sektor angehören, fungieren.

Als Kritische Infrastrukturen werden Organisationen und Einrichtungen bezeichnet, die von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind und bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.

Im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen müssen Betreiber Kritischer Infrastrukturen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter anderem eine Kontaktstelle nennen, über die sie jederzeit erreichbar sind. An diese Adresse schickt das BSI verschiedene Informationen, zum Beispiel Warnungen zur IT-Sicherheit und Lageinformationen.

Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die dem gleichen Sektor angehören, können als Kontaktstelle auch eine gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) benennen.

Sie können sich als GÜAS registrieren, in dem Fall erfolgt der Informationsaustausch zwischen den Betreibern Kritischer Infrastrukturen und dem BSI in der Regel über diese gemeinsame Ansprechstelle.

In der Regel verschickt das BSI Informationen während der üblichen Geschäftszeiten. In Ausnahmefällen sind dringende Warnungen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten möglich, also an Feiertagen, Wochenenden oder nachts.

Sie können sich als gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle registrieren, wenn mindestens ein Betreiber Sie als seine Kontaktstelle benannt hat.

Sie können dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) nennen.

  • Fordern Sie die Formulare zur Einrichtung einer GÜAS an.
    • Senden Sie hierzu eine E-Mail an: Kritische.Infrastrukturen@bsi.bund.de
  • Füllen Sie die erhaltenen Formulare vollständig aus.
  • Unterschreiben Sie die Formulare und senden Sie die Unterlagen an die angegebene Adresse.
  • Das BSI prüft Ihre Registrierung der GÜAS.
  • Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Registrierung per E-Mail sowie nach Abschluss der Registrierung weiterführende Informationen und Unterlagen per Post.
  • Bei Fragen zum Registrierungsprozess können Sie sich an das KRITIS-Büro des BSI wenden. Bei technischen Fragen zum Meldeportal wenden Sie sich bitte an die Meldestelle im nationalen IT-Lagezentrum.

Es liegen keine Fristen vor.

Das BSI erhebt keine Kosten für die Benennung der Ansprechstelle.

Die Bearbeitung Ihrer Registrierung dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen.

  • Die gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) erhält nach Registrierung vom BSI eine eindeutige ID-Nummer.
  • Aus der stetigen Informationsgewinnung des BSI werden IT-Sicherheits- und Lageinformationen erstellt, die auch nicht-öffentliche und vertrauliche Informationen umfassen.

Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)