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  • Google Ireland Limited
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Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer
 

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Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Verleihprogrammpreis, Bewerbung

Wenn Sie als gewerblicher Filmverleih künstlerisch und kulturell bedeutende Filme herausbringen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen für den Verleihprogrammpreis bewerben.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich Verleihprogrammpreise. Mit dem Preis werden Filmverleihfirmen für besondere Leistungen bei der Verbreitung künstlerisch herausragender Filme ausgezeichnet. Es können bis zu 3 Preise pro Jahr vergeben werden.

Bei der Entscheidung über die Vergabe des Preises werden insbesondere folgende Punkte berücksichtigt:

  • die kulturelle Qualität Ihrer Verleiharbeit,
  • der Anteil deutscher Filme,
  • der Anteil anderer europäischer Filme,
  • die durch Ihre Verleiharbeit erreichte Verbreitung der Filme,
  • die Repertoirepflege

Jeder Preis ist verbunden mit einer Prämie von bis zu 75.000 EUR. Sie müssen die Prämie zweckgebunden für den Verleih vor allem deutscher und anderer europäischer Filme mit künstlerischem Rang verwenden.

Hinweis zu weiteren Fördermöglichkeiten und Preisen: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt weitere Preise und Förderungen zur Unterstützung der deutschen Filmlandschaft.

Bewerbungen können einreichen: gewerbliche Filmverleihunternehmen, mit

  • Geschäftssitz in Deutschland
  • Niederlassung in Deutschland, wenn der Geschäftssitz in der europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz liegt

Sie müssen Ihre Bewerbung für den Verleihprogrammpreis online stellen.

Förderung online beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
  • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die Jury für den Verleihprogrammpreis berät über die eingereichten Bewerbungen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien entscheidet über die Auszeichnung auf Vorschlag der Jury.
  • Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien verkündet die Auszeichnungen bei einer Preisverleihung jährlich im Herbst.

Wenn Sie eine Auszeichnung erhalten, übernimmt die Filmförderungsanstalt (FFA) die Auszahlung der Prämie.

Die jährliche Einreichfrist finden Sie zu Beginn jeden Jahres auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Kostenlos

2 Monate

Die Bekanntgabe der Preisträger erfolgt in der Regel 5 Monate nach Antragstellung. 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)