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Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Vorschlagswesen, Einreichung von Vorschlägen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Weiterentwicklung der Bayerischen Staatsverwaltung

Ein innovativer öffentlicher Dienst lebt von frischen Ideen und neuen Impulsen. Wer sich nicht weiterentwickelt, stagniert. Daher gibt es seit mehr als 50 Jahren das Staatliche Vorschlagswesen in Bayern.

Staat und Gesellschaft stehen ständig vor neuen, großen Herausforderungen. Insbesondere vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der voranschreitenden Digitalisierung sind Innovationen notwendig, um sich dem ständigen Erneuerungs- und Veränderungsprozess anzupassen. Zum Erhalt der hohen Effizienz und Leistungsfähigkeit der bayerischen Staatsverwaltung ist es von zentraler Bedeutung, das enorme Potenzial an Erfahrungen und Ideen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstärkt zu nutzen und in die Verwaltung einzubringen.

Deswegen wurde vor über 50 Jahren das Staatliche Vorschlagswesen ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um ein Forum für die Verbesserungsvorschläge der Beschäftigten des Freistaates, um die bayerische Staatsverwaltung mit ihren Verwaltungsabläufen zu vereinfachen, zu beschleunigen, wirtschaftlicher gestalten oder sonst zu verbessern.

Um die Bewertung der Vorschläge kümmern sich dabei folgende Gremien:

  • Die Innovationszentrale Moderne Verwaltung umfasst Mitglieder aller Staatsministerien sowie der Staatskanzlei und bewertet die ressortübergreifenden Vorschläge.
  • Bei den Staatsministerien wurden Innovationszirkel installiert, die für übergreifende Vorschläge innerhalb ihres Geschäftsbereichs zuständig sind. Die übrigen Vorschläge bearbeiten Innovationszirkel der Behörden selbst.

Ferner ist bei der Innovationszentrale Moderne Verwaltung eine Datenbank eingerichtet, in der alle Verbesserungsvorschläge gespeichert werden. Mit Ausnahme der Einsenderdaten steht diese Datenbank über das Bayerische Behördennetz allen Interessierten zur Verfügung (siehe "Weiterführende Links"). 

Wie soll ein Vorschlag aussehen?

Unter einem Vorschlag stellen wir uns eine neuartige, konkrete und im Detail ausgearbeitete Idee vor, die spürbar etwas verbessert und damit zur Effizienz und Effektivität der Verwaltung beiträgt. Nicht neuartig sind z.B. Ideen oder Lösungsansätze, die in der Verwaltung, auf politischer Ebene oder in den Medien bereits diskutiert wurden oder werden. 

Verbesserungsvorschläge sollen beispielsweise:

  • Abläufe und Organisation, Vorgaben und Verwaltungsverfahren erleichtern, straffen und vereinfachen.
  • Arbeitszeit, Kosten oder Material einsparen.
  • die Verwaltung bürger- und servicefreundlicher machen.
  • Unfallgefahr vermindern und Arbeitsbedingungen erleichtern.

Folgende Fragen sollten Sie sich bei der Einreichung eines Vorschlages stellen:

  • Was wird getan?
  • Wo treten die Probleme auf?
  • Wie kann es besser gemacht werden?
  • Welche Änderungen sind konkret erforderlich?

Bitte fassen Sie Ihren Vorschlag möglichst kurz und klar. Erläutern Sie ihn ggf. durch Skizzen oder Berechnungen. Nach Möglichkeit sollten der zu erwartende Erfolg sowie der für die Umsetzung voraussichtlich notwendige Aufwand berechnet und dargelegt werden.

Lohnt es sich, einen Vorschlag einzureichen?

Natürlich, weil jeder und jede von Optimierungen in der Verwaltung profitiert!

Unser gemeinsames Ziel ist es, die Verwaltung und die zum Teil komplexen Abläufe auf allen Ebenen zu vereinfach, zu beschleunigen oder in sonstiger Weise weiter zu verbessern. Die bereits prämierten Verbesserungsvorschläge zeigen: Oft sind es kleine, einfache Änderungen, wie das Zusammenführen von zwei Formblättern zu einem, die die Arbeit erleichtern.

Für jeden angenommenen Verbesserungsvorschlag gibt es je nach Kosten und Nutzen des Vorschlages attraktive Prämien:

  • Geldprämien oder Sachprämien
  • Dienstbefreiungen bis zu 3 Tagen
  • Anerkennungsprämien bei abgelehnten Vorschlägen, die dennoch eine besondere Leistung darstellen.

Darüber hinaus werden regelmäßig für besonders herausragende Verbesserungsvorschläge, die sich beispielsweise durch ihren hohen Nutzen oder ihr großes Einsparpotential für den Freistaat auszeichnen, von der Bayerischen Staatsregierung - zusätzlich zu den bereits gewährten Prämien – attraktive Förderpreise für innovative Ideen zur Verfügung gestellt.

Starker Staat, aktive Bürger, erfolgreiche Unternehmen - das gehört in Bayern zusammen!

Wo und wie können Sie Ihren Vorschlag einreichen?

Das elektronische Antragsformular zum Einreichen eines Vorschlags finden Sie unter "Online-Verfahren".

E-Mail: innovation@stmfh.bayern.de

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Geschäftsstelle der Innovationszentrale Moderne Verwaltung
Bankgasse 9
90402 Nürnberg

Vorschläge für einen bestimmten Geschäftsbereich richten Sie bitte an den zuständigen "Innovationszirkel". Eine Übersicht über die Innovationszirkel in den einzelnen Behörden finden Sie unter "Weiterführende Links" oder im Rahmen des untenstehenden elektronischen Antragsformulars.

Bitte geben Sie für Ihren Vorschlag ein Kennwort sowie Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse für Rückfragen an. Außerdem fügen Sie bitte eine Erklärung bei, dass der Vorschlag von Ihnen selbst entwickelt wurde. Bei mehreren gleichartigen Vorschlägen ist die Reihenfolge des zeitlichen Eingangs maßgebend. Ihr Vorschlag wird unabhängig und umfassend geprüft.

Wenn Ihr Vorschlag anonym behandelt werden soll, geben Sie dies bitte im Online-Formular an der entsprechenden Stelle an.

 

Wer kann einen Vorschlag einreichen?

Der Teilnehmerkreis umfasst

  • alle derzeitigen und ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (einschließlich der Auszubildenden und Anwärter und Anwärterinnen) des Freistaates Bayern, der unter seiner Aufsicht stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und der staatlich anerkannten oder staatlich genehmigten Privatschulen und
  • jedes Team, jeden Qualitätszirkel, jeden Workshop oder jeden Teil einer Behörde.

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)