Luftfahrtveranstaltung, Beantragung einer Genehmigung
Öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, müssen genehmigt werden.
Für öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, brauchen Sie eine Genehmigung.
Genehmigungsfrei sind:
- Veranstaltungen, die nicht für die Öffentlichkeit oder nicht für außenstehende Dritte zugänglich sind (z.B. vereinsinterne Fliegertreffen)
- Veranstaltungen, bei denen keine Schauvorstellungen stattfinden (z.B. reine Ausstellungen oder auch sog. Hallenfeste, bei denen nur Rundflüge stattfinden)
- Veranstaltungen, an denen nur Flugmodelle, Hängegleiter oder Gleitsegler teilnehmen
- Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für jedes an der Flugvorführung beteiligte Luftfahrzeug entsprechend den gesetzlichen Haftungsvorschriften
- Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen Zuschauerbereich und Start-/ Landebahn bzw. Kunstflugsektoren
Der Antrag hat spätestens 8 Woche vor dem Veranstaltungstermin in zweifacher Ausfertigung bei der Genehmigungsbehörde vorzuliegen.
50 bis 10.300 Euro
Nicht enthalten sind eventuelle zusätzliche Auslagenerstattungen.
Nicht enthalten sind eventuelle zusätzliche Auslagenerstattungen.
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)