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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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Bodenkundliche Karten, Abruf

Die Bodenkundliche Landesaufnahme erfasst alle wesentlichen Informationen über Genese, Aufbau und Eigenschaften des Bodens. Die Bodenkundliche Landesaufnahme schafft damit Arbeitsgrundlagen für thematische Auswertungen und die Beantwortung bodenschutzfachlicher Fragestellungen.

Bodenkundliche Landesaufnahme bedeutet eine landesweite flächendeckende Erfassung der Eigenschaften und der Verbreitung der Böden Bayerns. Sie gliedert sich in zwei Bereiche: der Bodengrundinventur und der Bodenflächeninventur.

In der Bodengrundinventur werden die Böden in dem weiten Spektrum unterschiedlichster Ausprägungen punktuell erfasst, in ihrer Vielfalt systematisiert und auf ihren Ist-Zustand hin untersucht. Dabei werden Bodengesellschaften identifiziert, die in Abhängigkeit von geologischer, geomorphologischer, hydrologischer und klimatischer Situation in einem Raum typisch sind. Zur Untersuchung des Ist-Zustandes werden Profile aufgenommen, beprobt und im Hinblick auf Bodeneigenschaften und Bodenbelastungen analysiert.

Bei der Bodenflächeninventur werden die Ergebnisse der Bodengrundinventur regionalisiert, indem die Verbreitung der Böden und Bodengesellschaften im Gelände durch eine Kartierung oder eine Übersichtsbodenkartierung festgestellt wird. Die Bodenkarten beschreiben die Böden in der Kartenrandlegende als Bodenformen. Über diese Bodenformen können Bodeneigenschaften und Bodenparameter mit der Karte verknüpft werden, indem den ausgewiesenen Flächeneinheiten ein oder mehrere sogenannte flächenrepräsentative Bodenprofile zugewiesen werden, die auf den Ergebnissen der Bodengrundinventur basieren. Neben dem Profilaufbau und bodengenetischen Aussagen können hier auch Analysenergebnisse zugeordnet werden. Damit stellt die Bodenkundliche Landesaufnahme wichtige Basisdaten zur Verfügung, die die Grundlage für die Beantwortung aktueller bodenschutzfachlicher Fragestellungen liefern.

Die Ergebnisse der aktuellen Bodenkundlichen Landesaufnahme stehen ausschließlich digital zur Verfügung. Das Bodeninformationssystem Bayern (BIS-BY) umfasst die Daten der Bodengrund- und Flächeninventur (siehe "Weiterführende Links"). Einen ersten Einblick in die Bodendaten bietet der UmweltAtlas Bayern des Landesamts für Umwelt. Übersichtsbodenkarten 1:25 000 oder Auszüge der Bodengrundinventur werden über die Datenstelle des Landesamts für Umwelt in digitaler Form abgegeben. Soweit bereits verfügbar, können die Bodenübersichtskarten 1:25 000 auch über INSPIRE-konforme Dienste (Darstellungs- und Downloaddienst) über das Internet bezogen werden (siehe „Weiterführende Links"). 

Internetanschluss oder schriftliche Anfrage

Je nach Umfang der in Anspruch genommenen Leistung (nach Gebührenordnung).

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)