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Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Schwangerschaft, Beratung

Werdende Mütter und Väter können sich bei Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen, beraten lassen.

Werdende Mütter - und Väter - haben unabhängig von Alter, kulturellem Hintergrund oder Weltanschauung Anspruch auf umfassende Beratung zu allen Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen. Die Beratung erfolgt vertraulich, unvoreingenommen, kostenlos und auf Wunsch anonym durch die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen und durch die staatlich nicht anerkannten (katholischen) Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen. Die Beratung kann so oft und solange in Anspruch genommen werden, wie dies im Einzelfall erforderlich ist. Sie kann auch nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes erfolgen.

Das Angebot umfasst insbesondere psychosoziale Beratung und Informationen zu den Themen

  • Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung,
  • soziale und finanzielle Hilfen für Schwangere und junge Familien, u. a. staatliche Sozialleistungen und Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder deren Erhalt,
  • Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft und Fragen zur Entbindung,
  • die besonderen Rechte der Schwangeren und Eltern im Arbeitsleben,
  • Fragen zur pränatalen Diagnostik,
  • Hilfsmöglichkeiten zum Leben mit einem Kind mit chronischer Erkrankung und / oder Behinderung,
  • Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft,
  • Beratung und Begleitung bei einer vertraulichen Geburt,
  • rechtliche und psychologische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption,
  • Fragen zum Schwangerschaftsabbruch
  • Beratung und Begleitung bei unerfülltem Kinderwunsch
  • Beratung und Begleitung nach frühem Verlust eines Kindes.

Die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sind auch für die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung zuständig. Nur diese sind berechtigt, die Bescheinigung über die erfolgte Schwangerschaftskonfliktberatung auszustellen, die Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ist.

Über die Beratung hinaus werden praktische Hilfen vermittelt. Betroffene Frauen können beispielsweise im Kontakt mit Behörden bei der Geltendmachung von gesetzlichen Leistungen unterstützt werden.

Mit Einwilligung der Schwangeren können weitere Personen in die Beratung einbezogen werden.

Keine

Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen.

Die Konfliktberatung erfolgt grundsätzlich in einem persönlichen Gespräch. Die meisten staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen bieten auch eine digitale allgemeine Schwangerschaftsberatung an.

  • Konfliktberatung: unverzüglich, d. h. schnellstmöglich.
  • Allgemeine Schwangerschaftsberatung: keine Fristen

keine

  • Konfliktberatung: sofort.
  • Allgemeine Schwangerschaftsberatung: abhängig vom Einzelfall

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)