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  • Google Ireland Limited
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Deutschland
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  Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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Sitzungssaal des Rathauses Stadt Bad Tölz
Symbolfoto Heiraten in Bad Tölz
Symbolbild Stadtverwaltung

Leistungen A-Z

Für Hinweise zum Mietspiegel (bitte auf das Plus Zeichen klicken)

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz – auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen – nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Wohnberechtigungsscheine erhalten Sie im Landratsamt: Die notwendigen Unterlagen für die Antragstellung auf Wohnberechtigung erhalten Sie in unserem Einwohnermeldeamt. Der Antrag ist beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen abzugeben. Fragen zum Thema Wohnberechtigung, zum Beispiel Einkommensgrenzen und Berechnung, beantwortet Ihnen die Wohnberechtigungsstelle im Landratsamt.

Ihre Ansprechpartner:
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Wohnberechtigungsstelle
Telefon: 08041 / 505 - 0

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, Beantragung

Wenn Sie keinen passenden Ausbildungsplatz gefunden haben, können Sie an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teilnehmen. Diese unterstützt auf dem Weg in eine Ausbildung.

Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) hilft Ihnen, wenn Sie

  • nach Ihrer Schulzeit keinen passenden Ausbildungsplatz finden konnten oder
  • Ihre Ausbildung abgebrochen haben.

Wie lange Ihre BvB dauert, richtet sich nach Ihren Voraussetzungen und Zielen. In der Regel sind es bis zu 12 Monate. In dieser Zeit lernen Sie im Unterricht und in der Praxis. Sie üben zum Beispiel Bewerbungen und Vorstellungsgespräche, stärken Ihre Kompetenzen für den Berufsalltag und probieren Tätigkeiten aus mehreren Berufen aus. Außerdem absolvieren Sie Praktika in Betrieben. So lernen Sie verschiedene Arbeitswelten kennen und können herausfinden, welcher Beruf zu Ihnen passt.

Falls Sie Ihre Schule ohne Abschluss verlassen haben, können Sie in der BvB außerdem einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss nachholen.

Während einer BvB können Sie Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Auch Fahrkosten und gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten werden in der Regel übernommen.

  • Sie sind nicht mehr vollzeitschulpflichtig.
  • Sie benötigen Unterstützung beim Einstieg in Ihre Berufsausbildung. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn Sie:
    • noch nicht die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung haben,
    • keinen passenden Ausbildungsplatz finden konnten,
    • Ihre Ausbildung abgebrochen haben oder
    • keinen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss haben.

Falls Sie bereits an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teilgenommen haben, ist eine erneute Teilnahme möglich, sofern diese für Ihre berufliche Eingliederung erforderlich ist.

Mit einer Behinderung können Sie an einer allgemeinen BvB teilnehmen, wenn durch die BvB

  • Ihr individueller Förderbedarf abgedeckt werden kann und
  • Ihre Teilhabe am Arbeitsleben erreicht wird.

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, gelten zusätzliche Voraussetzungen:

  • Sie dürfen in Deutschland arbeiten oder eine Ausbildung beginnen oder
  • die Ausländerbehörde kann Ihnen grundsätzlich erlauben, zu arbeiten. Für die Teilnahme an der BvB muss die Erlaubnis noch nicht vorliegen.
  • Sie sollten das Sprachniveau B1 und schulische Kenntnisse besitzen, die einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung erwarten lassen.
  • Falls Ihr Asylverfahren noch läuft, müssen Sie zum Zeitpunkt der Förderentscheidung in der Regel seit mindestens 15 Monaten rechtmäßig in Deutschland leben.
  • Falls Sie eine Duldung haben, muss Ihre Abschiebung zum Zeitpunkt der Förderentscheidung in der Regel seit mindestens 9 Monaten ausgesetzt sein.

Ob sich eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) für Sie eignet, wird in einem Beratungsgespräch geklärt.

  • Vereinbaren Sie einen Termin für das Beratungsgespräch.
    • Wenden Sie sich dafür an die Berufsberatung Ihrer Agentur für Arbeit. Alternativ können Sie den Beratungstermin telefonisch über die Hotline der Bundesagentur für Arbeit vereinbaren.
    • Wenn Sie Kundin oder Kunde des Jobcenters sind, vereinbaren Sie den Beratungstermin dort.
  • In dem Beratungsgespräch klären Sie gemeinsam, ob Sie für die Teilnahme an einer BvB in Frage kommen. Falls ja, werden Sie umgehend dafür vorgemerkt.
  • Vor Ihrer Teilnahme an der BvB übermitteln Sie der Agentur für Arbeit die erforderlichen Unterlagen. Nutzen Sie dazu den Upload-Service auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
  • Sie erhalten eine Mitteilung, sobald ein Teilnahmeplatz vorhanden ist.

Es gibt keine Frist.

(0 bis 1 Monate Gegen Bescheide der Sozialbehörden können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.)

Es fallen keine Kosten an.

Bietet das Bundesland, in dem Sie wohnen, eine schulische berufsvorbereitende Maßnahme mit Erwerb des Hauptschulabschlusses an, ist eine Teilnahme an dieser Maßnahme vorrangig.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)