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  • Google Ireland Limited
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Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Renteninformation, Anforderung

Ab Ihrem 27. Geburtstag bekommen Sie jährlich eine Renteninformation von Ihrem Rentenversicherungsträger, wenn Sie insgesamt mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt haben. Sie können die Renteninformation auch jederzeit formlos anfordern.

Die Renteninformation gibt Ihnen einen Überblick über Ihre erworbenen Anwartschaften und die Höhe der Altersrente, die Sie erwarten können. Die Renteninformation beinhaltet unter anderem:

  • eine Darstellung Ihrer bisher gezahlten Beiträge,
  • die Angabe der Höhe der von Ihnen erworbenen Rentenanwartschaften, sowohl für eine Rente wegen Alters als auch für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, sowie
  • eine Hochrechnung Ihrer Altersrentenansprüche zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersrente.

Der Hochrechnung wird eine Beitragszahlung wie im Durchschnitt der letzten 5 Kalenderjahre zugrunde gelegt. Damit ist die Renteninformation eine wichtige Grundlage für die Planung Ihrer zusätzlichen privaten und betrieblichen Altersvorsorge.

Gemeinsam mit Ihrer ersten Renteninformation erhalten Sie außerdem einen Versicherungsverlauf. Diesem können Sie die in Ihrem Rentenversicherungskonto gespeicherten Zeiten und Verdienste entnehmen.

Renteninformationen werden auch ins Ausland versandt. Allerdings endet der automatische Versand bei einem Wohnsitz im Ausland, wenn Sie seit mehr als 3 Jahren keine Beiträge mehr zur Deutschen Rentenversicherung gezahlt haben.

Bei den in der Renteninformation genannten Beträgen handelt es sich um Bruttowerte. Von dem genannten Rentenbetrag sind noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen.

Außerdem enthält die Renteninformation einen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass die Berechnung Ihrer prognostizierten Rente ohne Berücksichtigung des Kaufkraftverlusts erfolgt. Auf der Rückseite Ihrer Renteninformation finden Sie ein konkretes Berechnungsbeispiel zum Kaufkraftverlust.

  • Sie sind oder waren bei der Deutschen Rentenversicherung versichert.
  • Sie haben das 27. Lebensjahr vollendet.
  • Sie haben mindestens 5 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.
  • Sie beziehen noch keine Rente aus eigener Versicherung.

Ihre Renteninformation erhalten Sie automatisch jährlich per Post, sobald Sie die Voraussetzungen erfüllt haben. Sie müssen keinen Antrag stellen. Sie können aber auch jederzeit eine Renteninformation formlos anfordern.

Wenn Sie Ihre Renteninformation per Post erhalten möchten, können Sie diese online ohne weitere Registrierungen anfordern:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und klicken Sie auf „Online-Dienste“. Wählen Sie „Online-Dienste ohne Registrierung“ im Drop-Down-Menü und klicken Sie auf „Versicherungsunterlagen anfordern“
  • Wählen Sie im Feld „Anforderung von…“ „Renteninformation“ und geben Sie die restlichen Daten an.
  • Klicken Sie auf „Absenden“.
  • Sie erhalten Ihre Renteninformation per Post.

Wenn Sie Ihre Renteninformation direkt online erhalten möchten, müssen Sie sich zuvor online registrieren:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Rentenver-sicherung und klicken Sie auf „Online-Dienste“.
  • Wählen Sie „Online-Dienste mit Registrierung“ im Drop-Down-Menü und folgen Sie den Anweisungen
  • Anschließend wird Ihnen Ihre Renteninformation am Bild-schirm angezeigt. Ist Ihre Renteninformation allerdings gerade in Bearbeitung oder enthält unplausible Daten, erfolgt keine Bildschirmanzeige. Sie werden darüber informiert.

Es gibt keine Frist.

Es fallen keine Kosten an.

Onlineverfahren mit Registrierung: in der Regel keine

Onlineverfahren ohne Registrierung: etwa 7 Tage

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)