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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Dies ist eine selbst gehostete Webanalyseplattform.
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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Verkündungsplattform, Verkündung von Gesetzen, Verordnungen und Bekanntmachungen mit Info-Dienst

Auf der Verkündungsplattform Bayern (VKP) finden Sie kostenfrei das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) seit 1945, das Bayerische Ministerialblatt (BayMBl.), Amts- und Ministerialblätter mit Herausgabedatum 2009 bis 2018 sowie eine Dokumentation des Landesrechts.

Auf der Verkündungsplattform Bayern (VKP) wird das Bayerische Ministerialblatt (BayMBl.) amtlich in elektronischer Form bekannt gemacht. Das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.)  wird dort nachrichtlich zur Verfügung gestellt. Die amtliche Fassung des GVBl. ist die Druckausgabe. Außerdem finden Sie auf der Plattform eine weiterführende Dokumentation des Landesrechts sowie Amts- und Ministerialblätter mit Herausgabedatum zwischen 2009 bis 2018.

Alle Ausgaben des GVBl., des BayMBl. sowie Amts- und Ministerialblätter mit Herausgabedatum zwischen 2009 bis 2018 werden zeitlich unbeschränkt auf der Webseite angeboten.

Die Verkündungsplattform Bayern wird im Auftrag der Bayerischen Staatskanzlei betrieben, die Bayerische Staatsbibliothek ist für die technische Umsetzung verantwortlich. 

Das aktuell geltende Landesrecht steht für Sie im Bürgerservice BAYERN.RECHT bereit – ebenfalls kostenfrei.

Das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.)  - nachrichtliche Bekanntmachung von Gesetzen und Verordnungen

Auf der Verkündungsplattform Bayern finden Sie alle Ausgaben des Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblattes (GVBl.) seit 1945 nachrichtlich und unentgeltlich in elektronischer Fassung. Die jeweilige Norm ist auf die gültige Fassung im Bürgerservice BAYERN.RECHT verlinkt. Für Ihre Recherche können Sie einzelne Ausgaben direkt aufrufen oder die Suchfunktion verwenden.

Die amtlich verkündete Fassung der Gesetze, Verordnungen und weiterer Inhalte des GVBl. ist weiterhin die Druckfassung, die der Verlag Bayerische Staatszeitung GmbH herausgibt.

Alle Rechtsänderungen im Landesrecht werden seit dem Stichtag 1. Januar 1983 in den sogenannten Fortführungsnachweisen als Positivliste dokumentiert und beschreiben alle Anpassungen zwischen dem Rechtsstand am 1. Januar 1983 und dem heute geltenden Recht. Grundlage ist das Gesetz über die Sammlung des bayerischen Landesrechts (Bayerisches Rechtssammlungsgesetz – BayRSG) vom 10. November 1983 (GVBl. S. 1013) und die zugehörige Bekanntmachung über die Bayerische Rechtssammlung vom 22. Januar 1985 (GVBl. S. 11).

Die Fortführungsnachweise von 1983 bis heute sind in der Verkündungsplattform unter dem jeweiligen Jahrgang des Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblattes eingestellt.

Bitte beachten Sie: Aufgrund der mittlerweile bestehenden Datenbanken wird seit 2016 kein Fortführungsnachweis mehr herausgegeben.

Das Bayerische Ministerialblatt - amtliche Bekanntmachung von Verwaltungsvorschriften

Verwaltungsvorschriften und sonstige Bekanntmachungen des Freistaates Bayern werden in elektronischer Fassung amtlich bekannt gemacht - im Unterschied zu den Inhalten des Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblattes (GVBl.). Auf der Verkündungsplattform Bayern wird das Bayerische Ministerialblatt (BayMBl.) amtlich in elektronischer Form bekannt gemacht. Die Bekanntmachungen im BayMBl. erscheinen einzeln als PDF-Datei - in der Regel mittwochs.

Das BayMBl. ersetzt seit 1. Januar 2019 das Amtsblatt der Bayerischen Staatsregierung und damit die bisherigen vier Amts- und Ministerialblätter (AllMBl., JMBl., FMBl. und KWMBl.).

Für Ihre Recherche finden Sie auf der Plattform Amts- und Ministerialblätter mit Herausgabedatum zwischen 2009 bis 2018, einzelne, fortlaufend nummerierte Veröffentlichungen sowie eine Suchfunktion.

Infodienst

Ein besonderer Service für alle Bürgerinnen und Bürger: Abonnieren Sie kostenfrei den Info-Dienst der Verkündungsplattform. Per E-Mail werden Sie über neue Veröffentlichungen im Gesetz- und Verordnungsblatt sowie im Ministerialblatt informiert. Den Link zum Anmeldeformular finden Sie unter "weiterführende Links“.

Verkündungsplattform Bayern: kostenfrei

Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)