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Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Standsicherheit, Beantragung der Anerkennung als Prüfingenieur/-in

Sie können die Anerkennung als Prüfingenieur/-in für Standsicherheit in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau, welche bauaufsichtliche Prüfaufgaben wahrnehmen, beantragen. 

Die Bezeichnung "Prüfingenieur für Standsicherheit" in einer bestimmten Fachrichtung darf in Bayern nur führen, wer durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr anerkannt wurde.

Prüfingenieure für Standsicherheit sind besonders befähigte Bauingenieure, die in einem vorgeschriebenen Verfahren vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr für die Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau anerkannt werden.

Prüfingenieure nehmen in ihrem jeweiligen Fachbereich bauaufsichtliche Prüfaufgaben aufgrund der Bayerischen Bauordnung oder von Vorschriften aufgrund der Bayerischen Bauordnung wahr. Sie prüfen im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde in hoheitlicher Tätigkeit die Vollständigkeit und Richtigkeit der Standsicherheitsnachweise für bestimmte Sonderbauten.

Sie überwachen die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der von ihnen geprüften Standsicherheitsnachweise.

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr prüft und entscheidet über die Anerkennung als Prüfingenieur für Standsicherheit. Der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (Teil der besonderen Voraussetzungen) erfolgt im Rahmen einer Prüfung durch den beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gebildeten Prüfungsausschuss. Dabei kann vom Bewerber verlangt werden, dass er seine Kenntnisse schriftlich und mündlich nachweist. Das Bayerische Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr führt eine Liste der anerkannten Prüfingenieure für Standsicherheit.

Die Bewerber müssen im Anerkennungsverfahren folgende Voraussetzungen erfüllen bzw. nachweisen:

Allgemeine Voraussetzungen

Prüfingenieure können nur Personen sein, die

  1. nach ihrer Persönlichkeit Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß im Sinne des § 5 PrüfVBau erfüllen,
  2. die Fähigkeit besitzen, öffentliche Ämter zu bekleiden,
  3. eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind,
  4. den Geschäftssitz im Freistaat Bayern haben,
  5. die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen

Besondere Voraussetzungen

Als Prüfingenieure für Standsicherheit werden nur Personen anerkannt, die

  1. das Studium des Bauingenieurwesens an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen haben,
  2. seit mindestens zwei Jahren als mit der Tragwerksplanung befasster Ingenieur eigenverantwortlich und unabhängig oder als hauptberuflicher Hochschullehrer tätig sind,
  3. mindestens zehn Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, der technischen Bauleitung oder mit vergleichbaren Tätigkeiten betraut gewesen sind, wovon sie mindestens fünf Jahre lang Standsicherheitsnachweise aufgestellt haben und mindestens ein Jahr lang mit der technischen Bauleitung betraut gewesen sein müssen. Die Zeit der technischen Bauleitung darf jedoch nur bis zu höchstens drei Jahren angerechnet werden,
  4. über die erforderlichen Kenntnisse der einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften verfügen,
  5. durch ihre Leistungen als Ingenieur überdurchschnittliche Fähigkeiten bewiesen haben und
  6. die für einen Prüfingenieur erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen besitzen.

Über das Vorliegen der Voraussetzungen Nrn. 3 - 6 entscheidet der Prüfungsausschuss im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

  • für den Antragsteller: keine
  • für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und Vorlage der vollständigen Unterlagen, die Frist kann einmal um zwei Monate verlängert werden

125 bis 3.000 EUR

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)