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Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Schlachtviehpreise, Erstellung und Bekanntgabe der amtlichen Preisfeststellung

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft erstellt und veröffentlicht wöchentlich eine amtliche Preisnotierung für Erzeugerpreise von Schlachtvieh. Für eine Veröffentlichung der Schaff-Fleischnotierung gibt es im Moment nicht genügend Meldebetriebe.

Die aktuellen Schlachtviehpreise aus der amtlichen Preisfeststellung sind für Schweine und Rinder jeden Dienstag (ab 16.00) abrufbar. Sie stellen die aktuellen Schlachtviehpreise der Vorwoche für Rinder und Schweine (Preise je kg Schlachtgewicht frei Eingang Schlachtstätte, ohne MwSt., inkl. Zu- und Abschläge beispielsweise für Herkunfts- und Qualitätsprogramme oder biologische Erzeugung) dar.

Aufgrund des ständigen Wechsels von Angebot und Nachfrage unterliegt das Marktgeschehen auf dem Schlachtviehsektor starken Schwankungen. Die Marktübersicht wird durch eine Vielzahl von Lieferanten (Landwirte oder Händler, Erzeugergemeinschaften etc.) und Abnehmern erschwert. Um dennoch Markttransparenz zu gewährleisten, wurde die amtliche Preisfeststellung geschaffen. Sie stellt die Grundlage für aussagefähige und vergleichbare Preise dar.

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte, ist die zuständige Stelle für die Erstellung und Bekanntgabe der amtlichen Preisfeststellung in Bayern.

Das Fleischgesetz sowie die erste Fleischgesetz-Durchführungsverordnung regeln den Ablauf.

Jeder Betrieb in Bayern, der durchschnittlich pro Woche mehr als 150 Rinder, 500 Schweine oder 75 Schafe schlachtet, ist gesetzlich verpflichtet, Preismeldungen abzugeben.

Dies sind wöchentlich ca. 12 Meldungen für Rinder und Kälber und 15 für Schweine. Die restlichen Betriebe sind von der Meldepflicht befreit.

Gemeldet werden:

  • Stückzahl
  • Schlachtgewicht
  • der an die Lieferanten mit dem Schlachtgewicht gewogene Auszahlungspreis frei Eingang Schlachtstätte, unterteilt nach Kategorie, Handelsklasse und pauschal.

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)