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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Dies ist eine selbst gehostete Webanalyseplattform.
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Im Folgenden wird die erforderliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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Bildungsportal der bayerischen Landesbehörden, Betrieb, Beratung und Unterstützung

BayLern® ist das gemeinsame Bildungsportal der bayerischen Landesbehörden.

Die technische Infrastruktur bildet eine E-Learning-Plattform, auch Learning Management System (LMS) genannt. Sie verwaltet im Kern komplexe Bildungsmaßnahmen, Kurse, Lernmaterialien und Nutzerdaten. Neben diesen Basisfunktionen enthält Sie aber auch zusätzliche Features wie z. B. die Möglichkeit der Kommunikation und Kollaboration zwischen Lernenden und Tutoren/Tutorinnen und der Evaluation von Bildungsmaßnahmen.

Am Landesamt für Finanzen, Dienststelle Regensburg, wurde zur Umsetzung von E-Learning bzw. Blended-Learning das Fachkompetenzzentrum E-Learning gegründet. Mit Hilfe des Fachkompetenzzentrums soll E-Learning schrittweise in die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter integriert werden. Kernaufgabe ist die Bereitstellung der erforderlichen Technik sowie die Unterstützung der Bayerischen Behörden bei der Konzeption von E-Learning Projekten.

BayLern® in Stichpunkten

  • BayLern® ist eine E-Government-Initiative der Bayerischen Staatsregierung
  • BayLern® ist das gemeinsame Bildungsportal der Bayerischen Landesverwaltung, auf dem die Aus- und Fortbildungsorganisationen E-Learning bzw. Blended-Learning durchführen können
  • BayLern® unterstützt die Integration neuer innovativer Lehr- und Lernmethoden in die Aus- und Fortbildung der Bayerischen Behörden
  • BayLern® richtet sich an Fortbildungsverantwortliche und -einrichtungen, die in Zukunft E-Learning bzw. Blended-Learning in ihr Fortbildungskonzept aufnehmen wollen
  • BayLern® ermöglicht die Fortbildung der Bediensteten direkt am Arbeitsplatz und eingebunden in die Arbeitsprozesse
  • BayLern® besteht zum einen aus der kostenfreien Bereitstellung einer IT-gestützten Infrastruktur zur Durchführung von E-Learning, bzw. Blended-Learning-Maßnahmen (Bildungsportal, Autorentool), zum anderen aus Serviceleistungen des Fachkompetenzzentrums E-Learning am Landesamt für Finanzen, Dienststelle Regensburg
  • BayLern® richtet sich an Fachstellen, die über die Plattform Projektarbeit oder Produktschulungen durchführen möchten

Funktionen des Bildungsportals

Das Learning Management System (LMS) ermöglicht mittels Zugriff im Intranet/Internet die Funktionalitäten für die Durchführung von E-Learning und stellt somit die zentrale Schnittstelle zwischen Kursanbietern/Dozenten und Lernenden dar.

  • Buchen und Bearbeiten von Kursen
  • Katalogangebot von E-Learning-Kursen
  • Katalogverwaltung
  • Administration der Lernenden
  • Verwaltung der Lerndaten bzw. Ergebnisse
  • Planung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen (sowohl E-Learning als auch Blended-Learning)
  • Begleitung durch Tutoren
  • Kommunikation mittels E-Mail

Die Kurse können nicht nur zur Durchführung von E-Learning-Einheiten und Onlineschulungen oder zur Verwaltung von weiteren Schulungsmaßnahmen eingesetzt werden, sondern beinhalten darüber hinaus auch Möglichkeiten zum Austausch von Informationen und zur Zusammenarbeit der Kursteilnehmer/-innen.

  • Dokumentenverwaltung
  • Team Wiki
  • Feedback
  • Diskussionsforum

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)