Fluorierte Treibhausgase, Beantragung der Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle
Wer Sachkundebescheinigungen (Zertifikate) für Personen gem. § 5 Abs. 3 ChemKlimaschutzV ausstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die Anerkennung von Aus- oder Fortbildungseinrichtungen zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen (Zertifikaten) erfolgt durch das Bayerische Landesamt für Umwelt.
Der Antrag nach § 5 Abs. 3 ChemKlimaschutzV zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen (Zertifikaten) soll formlos und schriftlich mit Daten des Antragsstellers erfolgen:
- Nennung der Ausbildungssstätte/des Unternehmens
- Nennung von Prüf- und Zertifizierungsstelle bei Unternehmen
- Nachweis der Qualifikation der Prüfer/Zertifizierer
- Ausstattung
- Katalog mit Prüfungsfragen zur theoretischen und praktischen Prüfung gemäß Anhang der Verordnungen (EU) 2015/2067 (alt: VO (EG) Nr. 303/2008), (EG) Nr. 304/2008, 2015/2066 (alt: VO (EG) Nr. 305/2008) und (EG) Nr. 306/2008; Ausbildungskonzept/Trainingsprogramm gemäß Anhang der Verordnung (EG) Nr. 307/2008
- Muster-Sachkundebescheinigung
Die Anerkennung erhält, wer
- die Abfrage der erforderlichen Kenntnisse der im Anhang aufgelisteten zeitlichen und inhaltlichen Gewichtung in den Prüfplänen der Verordnungen (EU) 2015/2067 (alt: VO (EG) Nr. 303/2008), (EG) Nr. 304/2008, (EU) 2015/2066 (alt VO (EG) Nr. 305/2008), und (EG) Nr. 306/2008 nachvollziehbar umsetzt,
- entsprechend der jeweiligen Branche fachlich kompetente Prüfer/Zertifizierer nachweist und
- über das Equipment verfügt.
Nach Bayerischem Kostengesetz liegen die Kosten derzeit zwischen 125 € und 1.500 €, je nach Größe der anerkannten Prüf- und Bescheinigungsstelle und Aufwand der Bescheinigung.
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)