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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Dies ist eine selbst gehostete Webanalyseplattform.
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Stadt Bad Tölz
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Im Folgenden wird die erforderliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Deutschland
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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Schüleraustauschprogramme, Informationen

Menschen aus anderen Kulturen begegnen, ihren Hintergrund verstehen, die eigenen sprachlichen Fertigkeiten vertiefen und in internationalen Zusammenhängen denken lernen – all dies kann der internationale Schüleraustausch anregen.

Der Schüleraustausch trägt darüber hinaus zur Völkerverständigung bei und stellt zugleich eine wertvolle Ergänzung des Unterrichts – insbesondere des Unterrichts in den lebenden Fremdsprachen – dar. Außerdem fördert der Austausch mit Schülerinnen und Schülern aus anderen Ländern die Bereitschaft, im europäischen und internationalen Kontext zu lernen und sich die in einer globalisierten Welt nötige Flexibilität, Mobilität sowie kommunikative, interkulturelle und soziale Kompetenz anzueignen.

... mit der Schule

Zahlreiche bayerische Schulen bieten jedes Jahr im Rahmen einer internationalen Schulpartnerschaft einen Schüleraustausch an, bei dem wechselseitige Besuche von Klassen oder Schülergruppen stattfinden. Kontaktaufnahme, Organisation und Durchführung der Maßnahmen liegen bei dieser Art des Austauschs in den Händen der jeweiligen bayerischen Schule und ihrer ausländischen Partnerschule.

... und allein

Wer einen längeren Zeitraum alleine als Schüler ins Ausland möchte, kann während des Schuljahres beurlaubt werden. Dazu muss während der Beurlaubung eine ausländische Schule, die der von dem Schüler besuchten Schulart entspricht, regelmäßig besucht werden. Die Entscheidung, ob man sich für einen längeren Zeitraum aus dem bayerischen Schulsystem "ausklinken" und eigene Erfahrungen an einer Schule im Ausland sammeln will, sollte gut mit den Erziehungsberechtigten, den Lehrkräften und der Schulleitung abgestimmt werden. Hilfestellungen bei Fragen zur Schullaufbahn können dabei auch die Beratungslehrkräfte an der Schule und Schulberatungsstellen geben.

Ausführliche Informationen über die wichtigsten Austauschprogramme finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (siehe "Weiterführende Links"). Dazu zählen:

  • VOLTAIRE-Programm – Schüleraustausch mit Frankreich
  • Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP) mit den USA
  • Stipendienprogramm - Botschafter Bayerns
  • See the world-Programm – Schüleraustauschprogramm des BJR

Auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus finden Sie außerdem Informationen über die verschiedenen Jugendwerke und Koordinierungszentren sowie die Stiftung Jugendaustausch Bayern:

  • Bayerischer Jugendring
  • Stiftung Jugendaustausch Bayern
  • Deutsch-Französisches Jugendwerk
  • Deutsch-Polnisches Jugendwerk
  • Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch - Tandem
  • Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch
  • Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch - ConAct

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)