Marktordnung, Erlass
Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.
Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.
Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
- Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Stadt Bad Tölz
Ergänzend zu den bayernweiten Angeboten finden Sie hier Informationen der Stadt Bad Tölz
AdresseStadt Bad Tölz
Am Schloßplatz 1
83646 Bad Tölz
+49 8041 504-0+49 8041 504-0
+49 8041 504-999+49 8041 504-999
Stadt Bad TölzOrt
Am Schloßplatz 1
83646 Bad Tölz
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