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Deutschland
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Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Urkunden von bayerischen Gerichten oder Notaren zur Verwendung im Ausland, Beantragung einer Apostille

Wenn Sie eine Urkunde eines bayerischen Gerichts oder Notars im Ausland verwenden möchten, kann es sein, dass Sie die Urkunde beglaubigen lassen müssen. Die Echtheit der Urkunde kann durch die Erteilung einer Apostille bescheinigt werden.

Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Echtheitsbescheinigung. Beglaubigt wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher die Unterzeichnerin bzw. der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist. Sie tritt nur bei den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation an die Stelle der Legalisation.

Es gibt internationale Abkommen, wonach bestimmte Urkunden von der Apostille befreit sind.

Die Amtsgerichte bzw. Landgerichte beglaubigen durch Erteilung einer Apostille z. B. deutsche Urteile, Beschlüsse, Entscheidungen, gerichtliche Urkunden, notarielle Urkunden und Übersetzungen.

Urkunden, die

  • vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz,
  • vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof,
  • dem Bayerischen Obersten Landesgericht und
  • der früheren Staatsanwaltschaft beim Bayerischen Obersten Landesgericht

ausgestellt wurden, werden vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz apostilliert.

Sie möchten eine gerichtliche oder notarielle Urkunde im Ausland verwenden (z. B. wenn Sie im Ausland arbeiten, heiraten oder ein Kind adoptieren möchten) und benötigen eine Apostille.

Sie können eine Apostille für ein Urteil, einen Beschluss oder eine Entscheidung eines deutschen Gerichts, eine Urkunde eines Gerichts oder eines Notars oder für eine Übersetzung formlos mit einem kurzen Brief bei dem Amts- oder Landgericht beantragen, in dessen Geschäftsbezirk das Dokument erstellt wurde. 

Apostillen für Urkunden, die vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz, vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof, dem Bayerischen Obersten Landesgericht und der früheren Staatsanwaltschaft beim Bayerischen Obersten Landesgericht ausgestellt wurden, müssen Sie beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz beantragen.

Beim Postversand muss unbedingt das Land angegeben werden, für welches die Urkunde benötigt wird. Dabei sind generell die Original-Dokumente beizufügen. Die Urkunden können auch persönlich abgegeben werden.

keine

Für die Erteilung der Apostille sind Rahmengebühren vorgesehen.

Für jede Urkunde ist mit einer Gebühr von etwa 25,00 EUR zu rechnen.

Für die Fertigstellung der Urkunde muss eine Bearbeitungszeit von 2-3 Werktagen gerechnet werden.

Wenn Sie eine Apostille für eine Urkunde benötigen, die von einer bayerischen Landesbehörde oder Kommune ausgestellt wurde, ist die Regierung, in deren Bezirk die Urkunde ausgestellte wurde, zuständig (siehe unter "Verwandte Themen").

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)