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Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Landschaftspflegerischer Begleitplan in der Straßenplanung, Informationen über die Richtlinien zur Aufstellung

Zur Aufstellung von landschaftspflegerischen Begleitplänen in der Straßenbauplanung wurden Richtlinien und Musterkarten herausgegeben.

Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 13/2011 vom 18. Oktober 2011, veröffentlicht im Verkehrsblatt, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP), Ausgabe 2011, und die Musterkarten für die einheitliche Gestaltung landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau (Musterkarten LBP), Ausgabe 2011, herausgegeben.

Die RLBP und die Musterkarten LBP werden mit Änderungen und Anpassungen für den Bereich der Bayerischen Straßenbauverwaltung eingeführt. Wegen der engen Verzahnung mit den "Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau, Ausgabe 2012" (RE 2012) bitten wir, ergänzend das Rundschreiben der damaligen Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 31. Mai 2013, Az.: IID2-43411-007/90 zur Einführung der RE 2012 zu beachten, in dem an mehreren Stellen ebenfalls auf die Unterlagen der landschaftspflegerischen Begleitplanung Bezug genommen wird.

Die Benutzung der Richtlinien, Musterkarten und die dazu erlassenen Anpassungen erfordert einschlägigen naturschutzfachlichen, rechtlichen und landschaftsplanerischen Sachverstand. Sie ist für Fachleute der Fachrichtungen Landschaftsplanung bestimmt.

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)