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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

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  Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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Suchtberatung bei bestehender oder drohender Suchtproblematik, Inanspruchnahme

Suchtgefährdete bzw. suchtkranke Menschen sowie deren Angehörige erhalten Informationen zum Thema Sucht sowie Beratung, Begleitung und Hilfe in den Psychosozialen Suchtberatungsstellen, beim Gesundheitsamt sowie bei Haus- und Fachärzten.

Unabhängig von der Art des Suchtproblems (z. B. Alkohol, illegale Drogen, Medikamente, Glücksspiel, Medien- und Internetnutzung) bieten die Psychosozialen Suchtberatungsstellen suchtgefährdeten bzw. suchtkranken Menschen und deren Angehörigen Hilfe und Unterstützung an. Ihr Schwerpunkt liegt dabei im Bereich der ambulanten Beratung und Betreuung. In den meisten Fällen erfolgen hier die ersten Kontakte mit den Betroffenen. Die Weichenstellungen zur stationären oder ambulanten Therapie werden ermöglicht, eine Entgiftungsbehandlung kann vermittelt und Nachsorge zur Vermeidung von Rückfällen geleistet werden. Die Psychosozialen Suchtberatungsstellen bieten auch Hilfestellung bei der Klärung der Kostenübernahme für die Behandlung und Rehabilitation an.

Beratungen können dabei direkt vor Ort oder auch online über die trägerübergreifende und bundesweit einheitliche Beratungsplattform "DigiSucht" (siehe "Weiterführende Links") erfolgen. Kombinierte Beratungskonzepte aus digitaler und analoger Beratung vor Ort sind ebenfalls möglich. Mit "DigiSucht" wurde ein besonders niedrigschwelliger, sowie zeit- und ortsungebundener Zugang zum Hilfs- und Unterstützungsangebot der Psychosozialen Suchtberatungsstellen geschaffen. Neben allgemeinen Informationen zum Thema Sucht haben Ratsuchende hier auch die Möglichkeit, anonyme Selbsttests zum eigenen Konsumverhalten vorzunehmen.

Wenn Sie selbst von Sucht betroffen sind oder Fragen zum Umgang mit Suchtproblemen eines Angehörigen haben, sind die Suchtberatungsstellen, Ihr Gesundheitsamt oder Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt Ihre ersten Ansprechpartner. Ein bayernweites Verzeichnis dieser Einrichtungen und eine Zusammenstellung niedrigschwelliger Hilfen finden Sie auf der Internetseite der Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe (KBS) (siehe "Weiterführende Links"). Ein bundesweites Verzeichnis sowie umfassende Informationen zum Thema Sucht finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (siehe "Weiterführende Links").

Keine.

Die Beratung (analog vor Ort oder digital) durch Psychosoziale Suchtberatungsstellen oder Gesundheitsämter ist kostenfrei. In Falle einer ärztlichen Beratung (durch Haus- oder Fachärzte) werden die Kosten in der Regel durch die Krankenkassen getragen.  

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)