Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Bad Tölz
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Matomo (self hosted)
Dies ist eine selbst gehostete Webanalyseplattform.
Verarbeitungsunternehmen
Stadt Bad Tölz
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar.

  • Analyse
  • Optimierung
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies
  • Gerätefingerabdruck
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • Browser-Sprache
  • Browser-Typ
  • Gerätebestriebssystem
  • Gerätetyp
  • Geografischer Standort
  • IP-Adresse
  • Anzahl der Besuche
  • Referrer URL
  • Bildschirmauflösung
  • Nutzungsdaten
  • Besuchte Unterseiten
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Im Folgenden wird die erforderliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Stadt Bad Tölz Datenschutzbeauftragter Am Schloßplatz 1 83646 Bad Tölz datenschutz@bad-toelz.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Direkt
Zum Inhalt springen,
,
Zur Sucheseite,
Zur Unterseite Inhaltsverzeichnis,
Zur Unterseite Barrierefreiheitserklärung,
Zur Unterseite Barriere melden,

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Regionalmanagement, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert die Umsetzung von innovativen Projekten in Zukunftsthemen der Landesentwicklung durch Regionalmanagements und Regionalmarketings.

Zweck

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für die Umsetzung von Projekten in Zukunftsthemen der Landesentwicklung durch Regionale Initiativen. Grundlage ist die Förderrichtlinie Landesentwicklung – Regionalmanagement (FöR-La III) vom 16. Oktober 2023 (BayMBl. 2023 Nr. 524). Die Projektförderung soll zur Schaffung und Erhaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern beitragen. Zudem sollen regionale Netzwerke ausgebaut und flexible, maßgeschneiderte Lösungen für die Herausforderungen vor Ort entwickelt werden.

Gegenstand

Gefördert werden die Vorbereitung und Durchführung innovativer, regionaler Projekte in fünf zentralen Zukunftsthemen der Landesentwicklung:

  • Demografischer Wandel
  • Wettbewerbsfähigkeit
  • Siedlungsentwicklung
  • Regionale Identität
  • Klimawandel

Zuwendungsempfänger

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die rechtsfähigen öffentlichen oder privatrechtlichen Träger von in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eingerichteten Regionalen Initiativen im Freistaat Bayern. Soll die Einrichtung einer Regionalen Initiative durch eine Förderung vorbereitet werden, ist antrags- und zuwendungsberechtigt die räumlich betroffene Gebietskörperschaft (im Regelfall: Landkreis) bzw. eine der betroffenen Gebietskörperschaften im Falle eines Zusammenschlusses mehrerer Gebietskörperschaften einer Region.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden Ausgaben, die für die Vorbereitung und Umsetzung der Förderprojekte in dem Bewilligungszeitraum erforderlich sind:

  • Personalausgaben
  • Fahrt- und Übernachtungsausgaben
  • Bewirtungsausgaben bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen
  • Ausgaben für Dienstleistungen durch Dritte
  • Investitionen in digitale Güter

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.

Die Regelförderung für Regionalmanagements und Regionalmarketings beträgt grundsätzlich maximal 100.000 Euro pro Projektjahr und Regionaler Initiative.

Der Förderbetrag erhöht sich

  • für Regionalmanagements/Regionalmarketings, deren räumlicher Wirkungskreis sich mehrheitlich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf befindet um bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr.
  • für Regionalmanagements/Regionalmarketings, die mehr als das vollständige Gebiet von zwei Landkreisen umfassen um bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr.
  • für Regionalmanagements/Regionalmarketings, die mehr als das vollständige Gebiet von drei Landkreisen umfassen um bis zu 75.000 Euro pro Projektjahr.
  • für Regionalmanagements/Regionalmarketings, die während der Förderperiode dauerhaft mit einem Regionalen Planungsverband zusammenarbeiten und deren räumlicher Umgriff deckungsgleich mit der Planungsregion ist um bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr.

Die Regionale Initiative Europäische Metropolregion München und die Regionale Initiative Europäische Metropolregion Nürnberg können jeweils zusätzlich zur Regelförderung einen Förderbetrag von bis zu 150.000 Euro pro Projektjahr beantragen.

Sonderförderungen für Projekte zum Thema Flächensparen und zur Durchführung eines Zielbildungsprozesses mit einem maximalen Förderbetrag von jeweils 50.000 Euro pro Projektjahr sowie bei gravierenden wirtschaftlichen Umbrüchen (Sonderförderung Transformationsprozesse) mit einem maximalen Förderbetrag von 150.000 Euro pro Projektjahr sind möglich. Regionale Initiativen, die ergänzend zur Regelförderung die Förderung von Projekten für Militär- und Konversionsstandorte beantragen, erhalten hierfür während ihrer regulären Förderlaufzeit einen zusätzlichen Förderbetrag von bis zu 100.000 Euro pro Projektjahr.

Die Sonderförderungen sind für die Metropolregionen ausgeschlossen.

Von Regionen, in denen aktuell keine Regionale Initiative eingerichtet ist, können einmalig Fördermittel von bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr bis zu zwei Jahre für eine sog. Strategieförderung in Anspruch genommen werden. Damit kann die Region unter Einbindung der relevanten Akteure eine querschnittsorientierte regionale Entwicklungsstrategie erarbeiten, die dann in ein Regionalmanagement überführt werden kann.

Bestehende Regionale Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte können übergangsweise eine eigenständige Förderung beantragen. Die Übergangsförderung in Höhe von bis zu 150.000 Euro pro Projektjahr kann maximal bis zum Ende des Bewilligungszeitraums für die verbeschiedene Förderung des Regionalmanagements/Regionalmarketings nach der Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa vom 5. November 2020 (BayMBl. Nr. 670), zuletzt geändert mit Bekanntmachung vom 5. August 2021 (BayMBl. Nr. 588) in dieser Region in Anspruch genommen werden.

Der Fördersatz beträgt grundsätzlich zwischen 50 % und 90 %, je nach räumlichem Wirkungskreis des Projektes.

Wesentliche Zuwendungsvoraussetzungen

  • Übereinstimmung der Projekte mit den Festlegungen aus dem geltenden Landesentwicklungsprogramm Bayern und den einschlägigen Regionalplänen,
  • Übereinstimmung der Projekte mit vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien,
  • Abstimmung der Projekte mit vorhandenen Entwicklungsinitiativen,
  • Beitrag der Projekte zu einer querschnittsorientierten Regionalentwicklung,
  • Leitung der Projekte durch die Regionale Initiative,
  • die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen je Projekt mehr als 10 000 Euro und je Antrag mehr als 25 000 Euro,
  • Sicherung der Gesamtfinanzierung,
  • Vorliegen eines Evaluationskonzepts für den Bewilligungszeitraum,
  • vor der Antragstellung Durchführung eines Beratungsgesprächs mit Vertretern des zuständigen Fachreferats des Staatsministeriums und dem/der zuständigen „Beauftragten für Regionalmanagement und Regionale Initiativen“ bei den Regierungen sowie
  • Antragstellung unter Verwendung des Musterformulars.

Beratung

Die Vorabstimmung von Projektideen erfolgt gemeinsam mit den Beauftragten für Regionalmanagement und Regionale Initiativen bei den Bezirksregierungen und dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie anhand einer Projektskizze. Bei grundsätzlicher Förderfähigkeit des Vorhabens erfolgt die Ausarbeitung eines Antragsentwurfs durch die Regionale Initiative. Nach Vorliegen eines hinreichend ausgereiften Entwurfs findet ein Beratungsgespräch mit Regionaler Initiative, Regierung und Staatsministerium statt.

Antragstellung

Anträge sind spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Förderbeginn bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.

Bewilligung

Zuständig für die Bewilligung ist die jeweilige Bezirksregierung (höhere Landesplanungsbehörde). Der Bewilligungszeitraum für die Förderung von Zukunftsprojekten beträgt maximal drei Jahre. Nach diesem Zeitraum sind Anschlussförderungen von drei weiteren Jahren möglich. Der Bewilligungszeitraum für die Förderung einer Strategieentwicklung hingegen beträgt maximal zwei Jahre.

Förderabwicklung

Die örtlich zuständige Regierung übernimmt die fachliche Begleitung der Projektumsetzung. Zur Dokumentation des Projektfortschritts sind zwei Lenkungsgruppensitzungen während der Förderperiode (Mitte und Ende der Förderperiode) einzuberufen. Darüber hinaus sind Sachstandsberichte samt Zwischenevaluationen zum Projektfortschritt vorzulegen. Die Verwendungsnachweisprüfung wird ebenfalls durch die Regierung durchgeführt.

Anträge auf Förderung können innerhalb des Geltungszeitraums der Förderrichtlinie Landesentwicklung – Regionalmanagement (01.01.2024 - 31.12.2026) gestellt werden.

Der Start einer Förderphase ist jeweils zum 1. oder zum 15. eines Monats möglich.

  • Eine Förderung ist nicht möglich, wenn für die Maßnahme andere Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden.
  • Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
  • Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)