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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Matomo (self hosted)
Dies ist eine selbst gehostete Webanalyseplattform.
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Stadt Bad Tölz
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Im Folgenden wird die erforderliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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Studium im Beamtenverhältnis, Informationen zum Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik)

Der Studiengang Verwaltungsinformatik vereint ein modernes Fachhochschulstudium mit einer krisensicheren Anstellung im öffentlichen Dienst.

Der Studiengang mit dem Abschluss "Diplom-Verwaltungsinformatiker (FH)" trägt dem Nachwuchskräftebedarf der öffentlichen Verwaltung im Bereich der IuK-Techniken Rechnung und soll ihn auf Dauer absichern.

Am Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Hof findet das verwaltungsspezifische Studium statt. Die Informatikausbildung, die den Schwerpunkt des Studiums bildet, erfolgt in Kooperation mit der Hochschule Hof. Eine berufspraktische Ausbildung an den Rechenzentren der Verwaltung rundet die Ausbildung ab.

Diese Form der Ausbildung bringt eine ideale Verbindung: Fundierte Kenntnisse in Informationstechnik und Verwaltungskunde sowie Überblick über die fachlichen Anforderungen der Verwaltung. Die enge Verzahnung zwischen Praxis und Theorie bereitet die Studenten in einer nur dreijährigen Ausbildung optimal auf ihren späteren Berufseinsatz vor.

Jährlich werden Anfang September ca. 60 Studenten eingestellt. Nähere Informationen über Inhalte und Ablauf des Studiums, die Einstellungsbehörden sowie über die Bewerbung finden Sie im Internet (siehe "Weiterführende Links").

Einstellungsvoraussetzungen:

  • die unbeschränkte Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten Bildungsstand (z.B. Meisterprüfung und gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfungen)
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz (bei bestimmten Behörden ist für die Berufung in ein Beamtenverhältnis die deutsche Staatsangehörigkeit zwingende Einstellungsvoraussetzung; Auskunft hierüber erteilt die jeweilige Einstellungsbehörde)
  • Altersgrenze: 45. Lebensjahr zum Einstellungszeitpunkt noch nicht vollendet
  • eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch

Das Studium setzt zunächst die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei einem bayerischen Dienstherrn voraus. Dieser Dienstherr weist die Beamtin oder den Beamten sodann der Hochschule zum Studium zu.

Interessentinnen und Interessenten müssen sich deshalb bei einem der Dienstherren bewerben, die auf der Internetseite www.verwaltungsinformatiker.de unter „Bewerbung“ aufgeführt sind. Es ist zulässig, sich bei mehreren der dort genannten Behörden zu bewerben. Der Dienstherr unterrichtet dann über den weiteren Fortgang des Bewerbungsverfahrens und meldet die Interessentinnen und Interessenten zum Einstellungstest beim Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung an. Zu beachten sind die auf der Internetseite genannten Bewerbungstermine.

Bitte beachten Sie die Termine für die Einstellungstests (siehe "Weiterführende Links").

Die Studierenden erhalten während der fachtheoretischen Studienanteile keine unentgeltliche Unterkunft.

Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Zentralverwaltung (siehe BayernPortal)