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Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Tierseuchenprävention und -bekämpfung, Informationen zur Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden

Bei der Prävention bzw. Bekämpfung von Tierseuchen sind die Kreisverwaltungsbehörden (KVB) für viele Aufgaben originär zuständig.

Zu den Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden gehören:

  1. Ermittlung von Art, Stand und Ursache gelisteter Tierseuchen
    Ist der Verdacht des Ausbruchs einer gelisteten Tierseuche der KVB gemeldet worden oder sonst zur Kenntnis der KVB gelangt, obliegt den zuständigen Amtstierärzten/-innen die Durchführung erforderlicher Ermittlungen zur Feststellung eines Seuchenausbruchs und ggf. die Ergreifung erforderlicher Präventions- bzw. Bekämpfungsmaßnahmen.
  2. Durchführung von Präventions-/Bekämpfungsmaßnahmen
    Organisation und Durchführung staatlicher Tierseuchenpräventions-/bekämpfungsmaßnahmen insbesondere von gelisteten Tierseuchen, wie z.B. Geflügelpest, Maul- und Klauenseuche, Klassische und Afrikanische Schweinepest, Leukose, Brucellose, Tuberkulose, BHV1-Infektion.
  3. Mitwirkung bei Entschädigungs- und Beihilfefragen
    Die Amtstierärzte der KVB schätzen die Höhe der nach dem Tiergesundheitsgesetz für Tierverluste staatlich zu gewährenden Entschädigungen, überprüfen Anträge auf Beihilfe für Tierverluste und leiten diese an die Bayerische Tierseuchenkasse weiter.
  4. Weiterleitung der Leistungsvergütung
    Überprüfung der Kostenrechnungen der praktizierenden Tierärzte für im Rahmen von Präventions-/Bekämpfungsprogrammen erbrachte Leistungen und Weiterleitung an die Bayerische Tierseuchenkasse.
  5. Beratung
    Beratung der betroffenen Berufsgruppen (z.B. Tierhalter, Viehhandel und Tierärzteschaft) zu allen Belangen des Tierseuchenrechts
  6. Vollzug des Tierseuchennotfallplans
    Organisation und Durchführung von Präventions-/Bekämpfungsmaßnahmen bei Ausbruch leicht übertragbarer Tierseuchen wie Geflügelpest, Maul- und Klauenseuche und Schweinepest auf Kreisebene, Einrichtung eines lokalen Krisenzentrums im Landratsamt.
  7. Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Bekämpfungsprogrammen in Nutztierbeständen
    Umsetzung und Koordinierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Präventions-/Bekämpfungsprogrammen gegen leicht übertragbare und wirtschaftlich bedeutende Tierseuchen
  8. Ausstellung von Gesundheitszeugnissen
    Ausstellen von Gesundheitszeugnissen für das Verbringen von gehaltenen Landtieren in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder die Ausfuhr in ein Drittland. Ausstellen von Gesundheitszeugnissen für Heimtiere im Reiseverkehr (soweit der Heimtierpass nicht ausreicht), für Wander-Schafherden sowie Bienenvölker, die an einen anderen Ort gebracht werden.
  9. Kontrolle von Tierschauen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art
    Überwachung der Belange des Tierseuchenrechts bei Tierschauen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art. Amtstierärztliche Untersuchung der Tiere beim Auftrieb auf Viehmärkte.
  10. Tierkennzeichnung
    Überprüfung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung von Nutztieren (z.B. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde).

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)