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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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Handelsregister, Beantragung der Eintragung

Sie können die Eintragung ins Handelsregister beantragen.

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in das Tatsachen und Rechtsverhältnisse eingetragen werden, die im Zusammenhang mit kaufmännischen Unternehmen für die Öffentlichkeit von Bedeutung sind. Durch die Eintragung im Handelsregister entsteht ein besonderer Vertrauensschutz für den Handelsverkehr: Dritte dürfen sich regelmäßig darauf verlassen, dass die Eintragungen zutreffend sind bzw. dass keine eintragungspflichtigen Tatsachen vorliegen, die im Register nicht ausgewiesen sind. Das Handelsregister fördert damit im Interesse der Geschäftspartner und der Allgemeinheit die Sicherheit und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs.

Das Handelsregister wird in zwei Abteilungen geführt.

In die Abteilung A werden eingetragen:

  • Einzelkaufleute,
  • Personengesellschaften (KG, OHG, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen),
  • Juristische Personen, deren Eintragung in das Handelsregister mit Rücksicht auf den Gegenstand oder auf die Art und den Umfang ihres Gewerbebetriebes zu erfolgen hat (z. B. rechtsfähige Vereine und öffentlich-rechtliche Körperschaften, die ein Handelsgewerbe betreiben).

In die Abteilung B werden eingetragen:

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH),
  • Aktiengesellschaften (AG),
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA),
  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit,
  • Societas Europaea (SE).

Welche Tatsachen eintragungspflichtig und eintragungsfähig sind, ist in den einschlägigen Rechtsvorschriften (z. B. Handelsgesetzbuch, GmbH-Gesetz, Aktiengesetz) im Einzelnen geregelt. Bei Kaufleuten umfasst die Eintragung u. a. Angaben zu Inhaber, Firma, Niederlassung, Prokuristen, bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung u. a. Angaben zu Sitz, Firma, Unternehmensgegenstand, Geschäftsführern und Vertretungsbefugnissen. Auch die Auflösung einer Gesellschaft ist im Handelsregister einzutragen.

Das Handelsregister wird beim Amtsgericht-Registergericht geführt. Zuständig für die Eintragungen ist jeweils das Gericht, in dessen Bezirk sich die Niederlassung des Kaufmanns oder der Sitz der Gesellschaft befindet.

    Eine Eintragung ins Handelsregister setzt regelmäßig einen Antrag des Anmeldenden voraus.

    Um sicherzustellen, dass die im Register gemachten Eintragungen richtig sind und die anmeldende Person auch hierzu berechtigt ist, sind Anmeldungen zum Handelsregister elektronisch in öffentlich beglaubigter Form, d. h. durch eine Notarin oder einen Notar beglaubigt, einzureichen. Der/die Notar/in übermittelt sämtliche Unterlagen in elektronischer - und soweit erforderlich beglaubigter - Form im Wege der Datenfernübertragung an das Registergericht.

    Einreichungen in Papierform dürfen von den Registergerichten seit dem 1. Januar 2007 nicht mehr entgegengenommen werden.

    Beachten Sie bitte, dass in Bayern nicht jedes Amtsgericht mit der Führung des Handelsregisters betraut ist. In Bayern werden die Handelsregister bei folgenden Amtsgerichten geführt:

    • Amtsgericht Amberg (für die Amtsgerichtsbezirke Amberg und Schwandorf)
    • Amtsgericht Ansbach (für die Amtsgerichtsbezirke Ansbach und Weißenburg i. Bay.)
    • Amtsgericht Aschaffenburg (für die Amtsgerichtsbezirke Aschaffenburg und Obernburg a. Main)
    • Amtsgericht Augsburg (für die Amtsgerichtsbezirke Aichach, Augsburg, Dillingen a.d. Donau, Landsberg am Lech und Nördlingen)
    • Amtsgericht Bamberg (für die Amtsgerichtsbezirke Bamberg, Forchheim und Haßfurt)
    • Amtsgericht Bayreuth (für die Amtsgerichtsbezirke Bayreuth und Kulmbach)
    • Amtsgericht Coburg (für die Amtsgerichtsbezirke Coburg, Kronach und Lichtenfels)
    • Amtsgericht Deggendorf (für die Amtsgerichtsbezirke Deggendorf und Viechtach)
    • Amtsgericht Fürth (für die Amtsgerichtsbezirke Erlangen, Fürth und Neustadt a. d. Aisch)
    • Amtsgericht Hof (für die Amtsgerichtsbezirke Hof und Wunsiedel)
    • Amtsgericht Ingolstadt (für die Amtsgerichtsbezirke Ingolstadt, Neuburg a. d. Donau und Pfaffenhofen a. d. Ilm)
    • Amtsgericht Kempten/Allgäu (für die Amtsgerichtsbezirke Kaufbeuren, Kempten/Allgäu, Lindau/Bodensee und Sonthofen)
    • Amtsgericht Landshut (für die Amtsgerichtsbezirke Eggenfelden, Landau a.d. Isar und Landshut)
    • Amtsgericht Memmingen (für die Amtsgerichtsbezirke Günzburg, Memmingen und Neu-Ulm)
    • Amtsgericht München (für die Amtsgerichtsbezirke Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Starnberg, Weilheim i. OB, Wolfratshausen und München)
    • Amtsgericht Nürnberg (für die Amtsgerichtsbezirke Hersbruck, Neumarkt i.d. OPf., Nürnberg und Schwabach)
    • Amtsgericht Passau (für die Amtsgerichtsbezirke Freyung und Passau)
    • Amtsgericht Regensburg (für die Amtsgerichtsbezirke Cham, Kelheim und Regensburg)
    • Amtsgericht Schweinfurt (für die Amtsgerichtsbezirke Bad Kissingen, Bad Neustadt a.d. Saale und Schweinfurt)
    • Amtsgericht Straubing (für den Amtsgerichtsbezirk Straubing)
    • Amtsgericht Traunstein (für die Amtsgerichtsbezirke Altötting, Laufen, Mühldorf am Inn, Rosenheim und Traunstein)
    • Amtsgericht Weiden i. d. OPf. (für die Amtsgerichtsbezirke Tirschenreuth und Weiden i. d. OPf.)
    • Amtsgericht Würzburg (für die Amtsgerichtsbezirke Gemünden a. Main, Kitzingen und Würzburg).

    Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)