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Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Medizinstudierende, Beantragung eines Stipendiums

Das Stipendienprogramm richtet sich an Medizinstudierende, die später ihre Facharztweiterbildung im ländlichen Raum absolvieren und anschließend für mindestens fünf Jahre auf dem Land tätig sind.

Zweck und Gegenstand der Förderung

In den kommenden Jahren werden aufgrund des demographischen Wandels viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte nach einer Nachfolge oder einer Praxispartnerin oder einem Praxispartner suchen. Gerade auch jungen Ärztinnen und Ärzten bieten sich dadurch eine Vielzahl an beruflichen Perspektiven und Niederlassungschancen.

Ziel des Förderprogramms ist es, Medizinstudierende frühzeitig für eine spätere Tätigkeit im ländlichen Raum zu motivieren, um auch in Zukunft eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung auf qualitativ hohem Niveau gewährleisten zu können.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Studierende des Studiengangs Humanmedizin an einer deutschen Hochschule oder einer nach dem Feststellungsverfahren gemäß Art. 112 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) geprüften und anerkannten Hochschule mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum mit mindestens einem Kooperationspartner in Bayern.

Ausgenommen davon sind Studierende, die einen Studienplatz über das Verfahren der Landarztquote Bayern sowie einen Studienplatz über die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Bayern gemäß dem Bayerischen Land- und Amtsarztgesetz erhalten haben.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung bis zum Ende des Medizinstudiums beträgt monatlich 600 Euro und erfolgt längstens 48 Monate.

Zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen des Studiums sind insbesondere die in diesem Zusammenhang anfallenden Lebenshaltungskosten. Anstelle der im Einzelfall tatsächlich anfallenden Ausgaben werden hierfür abschließend folgende Kostenpauschalen angesetzt:

  • für Wohnen monatlich 250 €,
  • für Lebensmittel monatlich 100 €,
  • für Bildung und Lernmittel 70 €,
  • für Gesundheit und Hygiene 50 €,
  • für Kommunikation 50 €,
  • für Mobilität 50 €,
  • für Bekleidung 90 €.

Der Festbetrag beträgt monatlich 600 €.

Die Förderung setzt voraus, dass die oder der Studierende

  • im Studiengang Humanmedizin ab dem dritten Studienjahr an einer deutschen Hochschule oder einer geprüften und anerkannten Hochschule im europäischen Ausland mit mindestens einem Kooperationspartner in Bayern eingeschrieben ist,
  • als Studierende oder Studierender an einer geprüften und anerkannten Hochschule im europäischen Ausland mindestens die Hälfte der Gesamtstudiendauer, gemessen an der Regelstudienzeit, an dem Standort des bayerischen Kooperationspartners absolviert,
  • sich verpflichtet, die fachärztliche Weiterbildung innerhalb von sechs Monaten nach erfolgreichem Abschluss des Studiums im Fördergebiet aufzunehmen und dort vollständig zu durchlaufen und
  • sich verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach erfolgreichem Abschluss der fachärztlichen Weiterbildung eine ärztliche Tätigkeit im Fördergebiet aufzunehmen und dort mindestens 60 Monate auszuüben.

Der Antrag ist schriftlich am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit einzureichen. Dieses prüft den Antrag auf Förderfähigkeit und erlässt bei positivem Ergebnis den Zuwendungsbescheid.

keine, eine Antragstellung ist jedoch frühstens ab dem dritten Studienjahr (5. Fachsemester) möglich.

keine

4 - 8 Wochen, im Einzelfall können sich längere Bearbeitungszeiten ergeben.

Fördergebiet ist der ländliche Raum gemäß der Definition i. R. der Strukturkarte des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP).

Neben der finanziellen Förderung hat das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention  seit Beginn des Wintersemesters 2014/15 das Stipendiatenseminar als ideelle Förderung ergänzt.

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)