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Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Kulturgutdigitalisierung für bavarikon, Beantragung einer Förderung

bavarikon ist das Portal zur Kunst, Kultur und Landeskunde des Freistaates Bayern. Im Rahmen des Staatshaushalts stehen für die Digitalisierung von Objekten aus kulturellen Einrichtungen in Bayern und für deren Online-Präsentation im Portal Fördermittel zur Verfügung.

bavarikon ist das Portal zur Kunst, Kultur und Landeskunde des Freistaats Bayern. Es präsentiert digital Kunst-, Kultur- und Wissensschätze aus verschiedenen Einrichtungen in Bayern. Mit dem Betrieb des Portals und der Verwaltung der für bavarikon vorgesehenen Finanzmittel ist die Bayerische Staatsbibliothek beauftragt. Das Hosting der Daten erfolgt durch das Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. bavarikon ist kein abgeschlossenes Angebot, sondern gewinnt laufend weitere Kulturobjekte als Inhalte und Kultureinrichtungen als Partner hinzu. Über die Aufnahme neuer Inhalte ins Portal entscheidet ein halbjährlich tagender Rat, in dem verschiedene bayerische Kulturinstitutionen vertreten sind.

Zweck

Mit bavarikon verfolgt der Freistaat Bayern mehrere Ziele. Zum einen dient das Portal als Schaufenster der bayerischen Kultur. Zum anderen ist bavarikon als zentrale Plattform eine entscheidende Infrastrukturmaßnahme für die Digitalisierung von Kulturgut. bavarikon ermöglicht bayerischen Kultureinrichtungen die Beteiligung an Innovationen (z. B. 3D-Digitalisierung).

Gegenstand

Die Digitalisierung von Objekten, die für die kulturelle Identität Bayerns von herausgehobener Bedeutung sind, kann gefördert werden. Dabei verfolgt bavarikon ein auf folgenden drei Säulen beruhendes Grundsatzkonzept. Digitalisiert werden:

  • hochwertige Spitzenstücke, die systematisch und übergreifend aufgenommen werden sollen,
  • spezielle, vertieft erschlossene und redaktionell bearbeitete Themenschwerpunkte sowie
  • landesweite Querschnittsthemen, wie Sprache, Orte, Denkmäler, Personen, etc.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen mit Sitz im Freistaat Bayern (z. B. Museen, Archive, Bibliotheken, historische Vereine, Forschungseinrichtungen etc.).

Zuwendungsfähige Kosten

Es werden die Ausgaben für Digitalisierung und Erschließung gefördert. 

Restaurierungsmaßnahmen oder die Beschaffung von Scannern können nicht gefördert werden.

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung bzw. Mittelzuweisung und ist im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel der Höhe nach nicht begrenzt.

Folgende Kriterien sind zu erfüllen:

a) Inhaltlich

  • der digitale Inhalt ist entweder von besonderer Bedeutung für das kulturelle Selbstverständnis und das kulturelle Erbe oder der digitale Inhalt ist in Bayern verortet und besitzt nationale und internationale Bedeutung;
  • der digitale Inhalt ist künstlerisch, thematisch etc. von herausragender Bedeutung;
  • der digitale Inhalt markiert "besondere Situationen" der Kultur und Geschichte Bayerns;
  • der digitale Inhalt repräsentiert die regionale, historische und inhaltliche Vielfalt der Kultur Bayerns;
  • der digitale Inhalt ist einzigartig oder weltweit in nur wenigen Exemplaren vorhanden;

b) Formal

Siehe Partner werden, dort „Unterlagen für Partner und interessierte Einrichtungen“

  • die technische Qualität der Daten ist für ihre Nutzung im Kontext von bavarikon ausreichend (hinsichtlich Auflösung, Farbe etc.);
  • die Digitalisate werden in bavarikon in hoher Auflösung und ohne Wasserzeichen präsentiert;
  • Metadaten sind von den Kultureinrichtungen unter der Lizenz CC0 bereitzustellen.

Das Antragsverfahren umfasst zwei Stufen:

Vorantrag:

  • Der Fokus des Vorantrags liegt auf der inhaltlichen Beschreibung des Projekts als Entscheidungsgrundlage für den bavarikon-Rat.
  • Der im Internet und bei der bavarikon-Geschäftsstelle an der Bayerischen Staatsbibliothek erhältliche Vorantrag (siehe unter "Formulare") wird durch die Bayerische Staatsbibliothek geprüft.
  • Der finale Vorantrag wird via die bavarikon-Geschäftsstelle beim Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst eingereicht.
  • Der bavarikon-Rat entscheidet, ob das Projekt für bavarikon geeignet ist.
  • Der Vorsitzende des bavarikon-Rats informiert den Antragsteller über die Entscheidung und fordert ihn im Falle eines positiven Votums auf, einen Hauptantrag zu stellen.

Hauptantrag:

  • Der Fokus des Hauptantrags liegt auf der logistischen, finanziellen und zeitlichen Planung als Arbeitsgrundlage zur Umsetzung des Projekts.
  • Dem Antragsteller wird von der bavarikon-Geschäftsstelle nach Rücksprache ein Hauptantrag zugestellt. Dieser ist nach Begutachtung durch die Bayerische Staatsbibliothek an den Vorsitzenden des bavarikon-Rates zu übersenden.
  • Nach Prüfung des Hauptantrages wird dieser von der Bayerischen Staatsbibliothek bewilligt.

Der bavarikon-Rat, der über die Voranträge beschließt, tagt zweimal jährlich. Anträge, die in der Sitzung des bavarikon-Rats behandelt werden sollen, können jederzeit eingereicht werden. Die Erstellung der Anträge erfolgt in enger Abstimmung mit der bavarikon-Geschäftsstelle.

keine

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von den Sitzungen des bavarikon-Rats und der Komplexität des Vorhabens.

  • Vorantrag: Beschreibung des Vorhabens mit Angaben zum Umfang des geplanten Digitalisierungsvorhabens, Kostenschätzung
  • Hauptantrag: detaillierter Kosten- und Zeitplan

  • Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (BayHO) mit Anlage 2 (ANBEST-P)

Bayerische Staatsbibliothek

AdresseBayerische Staatsbibliothek
Ludwigstr. 16
80539 München
+49 89 28638-0+49 89 28638-0
+49 89 28638-2200+49 89 28638-2200

Bayerische Staatsbibliothek (siehe BayernPortal)