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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Matomo (self hosted)
Dies ist eine selbst gehostete Webanalyseplattform.
Verarbeitungsunternehmen
Stadt Bad Tölz
Datenverarbeitungszwecke
 

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Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Im Folgenden wird die erforderliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Deutschland
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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Stadt Bad Tölz Datenschutzbeauftragter Am Schloßplatz 1 83646 Bad Tölz datenschutz@bad-toelz.de

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Leistungen A-Z

Stiftung, Beantragung der Genehmigung bestimmter Rechtsgeschäfte

Stiftungen des öffentlichen Rechts benötigen für einzelne Rechtsgeschäfte eine Genehmigung.

Der Genehmigung der Stiftungsbehörde

  • bedarf die Annahme von Zustiftungen, die mit einer Last verknüpft sind, oder die einem anderen Zweck als die Stiftung dienen sollen,
  • bedarf der Abschluss von Bürgschaftsverträgen und verwandten Rechtsgeschäften, die ein Einstehen der Stiftung für fremde Schuld zum Gegenstand haben,
  • bedürfen Rechtsgeschäfte, an denen ein Mitglied eines Stiftungsorgans persönlich oder als Vertreter eines Dritten beteiligt ist (Ausnahme: Die Stiftung wird durch einen besonderen Vertreter vertreten, das Rechtsgeschäft besteht ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit oder die Stiftung erlangt dadurch lediglich einen rechtlichen Vorteil).

Anträge auf Genehmigungen sind unverzüglich nach Abschluss des genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfts, das bis zur Erteilung der behördlichen Genehmigung schwebend unwirksam bleibt, zu stellen.

Zur Vermeidung etwaiger Kosten für eine notarielle Beurkundung des Rechtsgeschäfts sollte dessen Genehmigungsfähigkeit bereits vorab unter Vorlage eines Entwurfs mit der Stiftungsaufsicht abgeklärt werden.

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)