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Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Digitale regionale Heimatprojekte, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert innovative, fachübergreifende Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung, die sich positiv auf die räumliche Entwicklung Bayerns auswirken und insbesondere der Stärkung der regionalen Identität dienen.

Zweck

Die Förderung hat unter anderem zum Ziel, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern zu fördern und zu sichern, die digitale Teilhabe und digitale Chancengleichheit in allen Regionen Bayerns zu ermöglichen und die Attraktivität von Verdichtungsraum und ländlichem Raum zu stärken. Die geförderten Projekte sollen dazu beitragen, lebenswerte Heimat in allen bayerischen Landesteilen zu erhalten und zu gestalten sowie die Stärkung des Heimatbewusstseins und der Heimatverbundenheit der Bürger zu unterstützen.

Gegenstand

Mit Hilfe der Zuwendung wird die Durchführung von Heimatprojekten mit Schwerpunkt Digitalisierung gefördert, die einen innovativen Charakter sowie einen fachübergreifenden Ansatz aufweisen und die Entwicklung Bayerns dem Zuwendungszweck entsprechend unterstützen.

Zuwendungsempfänger

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Landkreise, Bezirke, kreisfreie Städte, Vereine, Stiftungen sowie steuerbegünstigte Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Hinzu kommen auch andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder Gesellschafter ein Landkreis, Bezirk oder eine kreisfreie Stadt ist.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können Ausgaben für Personal, Fahrten und Übernachtungen, Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, externe Beratungs- und Dienstleistungen, Investitionen in digitale Güter (zum Beispiel Apps, Websites und andere Online-Angebote) sowie sonstige Leistungen durch Dritte und sonstige Investitionen.

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Sie beträgt maximal 300.000 Euro pro Projekt. Der Basisfördersatz beträgt bis zu 50 % und erhöht sich für Projekte im ländlichen Raum und im Raum mit besonderem Handlungsbedarf um jeweils bis zu 15 Prozentpunkte sowie für interkommunale oder interregionale Zusammenarbeit um bis zu 10 Prozentpunkte.

Wesentliche Zuwendungsvoraussetzungen

  • Heimatprojekt: Das Projekt wirkt sich positiv auf die räumliche Entwicklung Bayerns aus und dient insbesondere der Stärkung der regionalen Identität.
  • Fachübergreifender Ansatz: Das Projekt deckt mindestens zwei Themenbereiche ab. Hier kann insbesondere auf die Stärkung regionaler Identität abgezielt werden, aber beispielsweise auch auf Kultur/Heimatkultur, Daseinsvorsorge, ärztliche Versorgung, ÖPNV, Barrierefreiheit, Integration oder Klima.
  • Innovativer Projektinhalt: Das Projekt geht inhaltlich, technologisch oder methodisch über bereits bestehende Ansätze im jeweiligen Themenfeld der räumlichen Entwicklung in Bayern hinaus und bietet dadurch einen erkennbaren Mehrwert gegenüber bislang vorhandenen Ansätzen.
  • Digitaler Schwerpunkt: Im Rahmen des Projekts entsteht zum Beispiel eine App oder Internetplattform oder es werden „smarte“ oder vernetzte Anwendungen realisiert. Im Falle einer Machbarkeitsstudie ist die Möglichkeit und Perspektive einer Digitalisierung zwingend zu prüfen.

Antragstellung

Zur grundsätzlichen Abschätzung der Förderfähigkeit ist zunächst eine Projektskizze beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat einzureichen. Vor der Antragstellung ist zudem ein Beratungsgespräch mit Vertretern des Staatsministeriums und der örtlich zuständigen Regierung (Bewilligungsbehörde) durchzuführen. Förderanträge können bei der Bewilligungsbehörde oder über das verlinkte Online-Verfahren eingereicht werden.

Bewilligung

Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen. Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde. Der Bewilligungszeitraum für die Projektumsetzung beträgt maximal drei Jahre.

Anträge auf Förderung können innerhalb des Geltungszeitraums der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie (01.01.2021 – 31.12.2026) ohne besondere Fristen gestellt werden. Eine Ausnahme gilt für Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben von maximal 50.000 Euro: Für diese ist der Antrag bis zum 30. September des dem geplanten Projektstart vorausgehenden Jahres einzureichen.

Ausschlusskriterien

Eine Förderung nach der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie entfällt, wenn für den Fördergegenstand eine Förderung im Rahmen anderer Programme der Europäischen Union, des Bundes oder des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden kann (Verbot von Mehrfachförderung). Eine Kofinanzierung eines aus einem EU- oder Bundesprogramm geförderten Projekts ist jedoch möglich, sofern das EU- oder Bundesprogramm eine Landeskofinanzierung erfordert oder zulässt.

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)