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Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Pharmazeutische Prüfungen, Beantragung der Zulassung

Die Zulassung zu den drei Prüfungsabschnitten der Pharmazeutischen Prüfung muss beim Landesprüfungsamt für Pharmazie beantragt werden.

Die Pharmazeutische Ausbildung umfasst drei Prüfungsabschnitte (Staatsexamen).

Der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ist eine schriftliche Prüfung und erstreckt sich auf die Fächer

  • I. Allgemeine, anorganische und organische Chemie,
  • II. Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie,
  • III. Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre,
  • IV. Grundlagen der pharmazeutischen Analytik.

Die Prüfung findet an vier Tagen in der obigen Reihenfolge statt. Sie dauert an den ersten beiden Tagen je zweieinhalb Stunden und an den folgenden beiden Tagen je zwei Stunden.

Der Zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erstreckt sich auf die Fächer

  • I. Pharmazeutische/Medizinische Chemie,
  • II. Pharmazeutische Biologie,
  • III. Pharmazeutische Technologie/Biopharmazie,
  • IV. Pharmakologie und Toxikologie
  • V. Klinische Pharmazie.

Die Prüfung wird mündlich an fünf Prüfungstagen, die in der Regel unmittelbar hintereinanderliegen, mit Unterbrechungen bis zu höchstens acht Tagen, durchgeführt. Die Prüfungen werden vor einer vom Landesprüfungsamt bestellten Prüfungskommission an der Hochschule an der Sie Immatrikuliert sind, abgelegt.

Der Dritte Prüfungsabschnitt wird mündlich vor einer Prüfungskommission abgelegt, deren Mitglieder vom Landesprüfungsamt der Regierung von Oberbayern bestellt werden.

Die Prüfungstermine werden durch das Landesprüfungsamt in Absprache mit den Mitgliedern der Prüfungskommission festgelegt.

Die Prüfung dauert für einen Prüfling zwischen einer halben und einer Stunde und umfasst sowohl die Pharmazeutische Praxis als auch spezielle Rechtsgebiete für Apotheker. Der Prüfungsstoff ist in der Approbationsordnung festgelegt.

Wenn der Prüfling die zur Ausübung des Apothekerberufs erforderlichen Kenntnisse nachgewiesen hat, gilt der Dritte Prüfungsabschnitt als bestanden. Dem Prüfling wird noch am Prüfungstag mitgeteilt, ob er die Prüfung bestanden hat. Über den Verlauf der Prüfung wird eine Niederschrift angefertigt. Mit dem Bestehen des Dritten Abschnitts wird durch das Landesprüfungsamt ein Zeugnis über den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung und die gesamte Pharmazeutische Prüfung ausgestellt.

Der Antrag auf Zulassung zu einem Prüfungsabschnitt ist schriftlich in der vom Landesprüfungsamt vorgeschriebenen Form zu stellen.

Anmelde- und Nachreichefristen sind den Bekanntmachungen zu entnehmen (siehe unter "Rechtsgrundlagen").

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)