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Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Geprüfte/-r Natur- und Landschaftspfleger/-in, Beantragung der Zulassung zur Fortbildungsprüfung und Anmeldung zum Lehrgang

Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung und die Anmeldung zum Lehrgang zum Geprüften Natur- und Landschaftspfleger/zur Geprüften Natur- und Landschaftspflegerin sind bei der Regierung von Oberfranken zu beantragen.

Die Fortbildung zum Geprüften Natur- und Landschaftspfleger/zur Geprüften Natur- und Landschaftspflegerin ist eine Zusatzqualifikation für gut ausgebildete Fachkräfte im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege auf Meisterniveau.

Der Fortbildungslehrgang dauert 17 Wochen, die auf den Zeitraum von September bis Juli verteilt sind. Darin sind zwei Praktikumswochen enthalten. Die Prüfungen finden während der Fortbildungswochen statt. Anmeldungen sind jährlich bis 30. Juni an die Regierung von Oberfranken zu richten.

Organisiert wird die Fortbildung im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus in enger Zusammenarbeit mit der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) Laufen und der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in Freising.

Nähere Informationen bietet die Regierung von Oberfranken (siehe "Weiterführende Links").

Grundlage ist ein Berufsabschluss in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Landwirt/Landwirtin, Gärtner/Gärtnerin, Forstwirt/Forstwirtin, Revierjäger/Revierjägerin, Winzer/Winzerin, Fischwirt/Fischwirtin, Tierwirt/Tierwirtin (Schwerpunkt Schafhaltung) oder Wasserbauer/Wasserbauerin sowie eine dreijährige Berufserfahrung.

Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Die Anmeldung zum Fortbildungslehrgang ist an die Regierung von Oberfranken zu richten.

Die erforderlichen Unterlagen sind in einem PDF-Dokument zusammengefasst zu übermitteln.

Die Anmeldung zum Fortbildungslehrgang ist jährlich bis 30. Juni zu richten.

Die Lehrgangsgebühr beträgt 1350 EUR und die Prüfungsgebühr 250 EUR.

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)