Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Bad Tölz
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Matomo (self hosted)
Dies ist eine selbst gehostete Webanalyseplattform.
Verarbeitungsunternehmen
Stadt Bad Tölz
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar.

  • Analyse
  • Optimierung
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies
  • Gerätefingerabdruck
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • Browser-Sprache
  • Browser-Typ
  • Gerätebestriebssystem
  • Gerätetyp
  • Geografischer Standort
  • IP-Adresse
  • Anzahl der Besuche
  • Referrer URL
  • Bildschirmauflösung
  • Nutzungsdaten
  • Besuchte Unterseiten
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Im Folgenden wird die erforderliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Stadt Bad Tölz Datenschutzbeauftragter Am Schloßplatz 1 83646 Bad Tölz datenschutz@bad-toelz.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Direkt
Zum Inhalt springen,
,
Zur Sucheseite,
Zur Unterseite Inhaltsverzeichnis,
Zur Unterseite Barrierefreiheitserklärung,
Zur Unterseite Barriere melden,

Leistungen A-Z

Erholungsaufenthalt in Familienferienstätten, Beantragung einer Förderung

Wenn Sie zusammen mit Ihren Kindern verreisen möchten und sich für einen Erholungsaufenthalt in einer Familienferienstätte entscheiden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.

Ein gemeinsamer Familienurlaub kann - neben der notwendigen gesundheitlichen Erholung - wesentlich dazu beitragen, das Familienklima zu verbessern. Die Beziehungen zwischen den Eltern, vor allem aber auch zwischen Eltern und Kindern kann gestärkt werden. So können wichtige und belastbare Grundlagen für den Familienalltag geschaffen werden.

Zweck 

Mit der Zuwendung soll es Familien in wirtschaftlich schwierigen Situationen ermöglicht werden, einmal im Jahr einen gemeinsamen Urlaub zu verbringen.

Gegenstand

Förderfähig sind Familienurlaube zur Erholung in Familienferienstätten.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger für Familienurlaube sind Eltern, Elternteile, Pflegeeltern, alleinerziehende Mütter und Väter und in begründeten Ausnahmefällen auch Großeltern (z. B. bei Erkrankung der Eltern).

Zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Unterbringung in einer Familienferienstätte. 

Art und Höhe

Die staatlichen Zuwendungen werden als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.

Die Zuwendung kann pro Verpflegungstag je berücksichtigungsfähigem Kind und Erwachsenen bis zu 19,50 EUR und für ein nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch behindertes Kind bis zu 25,50 EUR betragen.

Der Zuwendungsempfänger hat einen Anteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aus eigenen Mitteln zu erbringen.

Eine Förderung für einen Erholungsaufenthalt in einer Familienferienstätte kann dann bewilligt werden, wenn

  • Sie Ihren Erholungsaufenthalt in einer Familienferienstätte verbringen. Familienferienstätten im Sinne der Rahmenvereinbarung sind die in der Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung aufgeführten Einrichtungen. Erholungsaufenthalte in Privatunterkünften oder anderen Ferienstätten werden nicht gefördert.
  • Sie den Erholungsaufenthalt in der Familienferienstätte erst verbindlich buchen, wenn Ihr Antrag auf Förderung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingegangen ist und Sie die Bestätigung über den Eingang des Antrags vom ZBFS erhalten haben.
  • Sie Eltern, ein Elternteil, Pflegeeltern oder alleinerziehende Mutter oder Vater sind mit einem Kind oder mehreren Kindern, für das/die Sie Kindergeld beziehen. In begründeten Ausnahmefällen können auch Großeltern mit einem Enkelkind oder mehreren Enkelkindern, für das/die die Eltern, Elternteile, Pflegeeltern und alleinerziehenden Mütter und Väter Kindergeld beziehen eine Förderung beantragen.
  • Ihre Familie in Bayern ihren Hauptwohnsitz hat.
  • Ihr Erholungsaufenthalt mindestens 6 Verpflegungstage (förderfähig sind bis zu 14 Verpflegungstage; An und Abreise zählen zusammen als ein Verpflegungstag) dauert.
  • Ihr jährliches Nettoeinkommen des vorvergangenen Kalenderjahres vor der Antragstellung unter folgenden Einkommenshöchstgrenzen liegt
    • für einen alleinstehenden Elternteil (mit einem Kind): 31.000 EUR
    • für beide Eltern (mit einem Kind): 34.000 EUR
    • für jedes weitere Kind erhöhen sich diese Einkommensgrenzen um jeweils 4.800 EUR.

oder Sie Leistungen nach dem SGB II oder XII und Wohngeld und/oder Kinderzuschlag beziehen.

  • Sie für dieses Jahr noch keine Förderung für einen Erholungsaufenthalt erhalten haben.
  • Sie während des Erholungsaufenthalts an einem Angebot der Eltern und Familienbildung teilnehmen

Sie können beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eine Förderung für einen Erholungsaufenthalt in einer Familienferienstätte online oder schriftlich beantragen:

  • Nach Eingang des Antrages und der entsprechenden Unterlagen wird der grundsätzliche Anspruch geprüft und Sie erhalten einen Bescheid darüber, ob eine Förderung gewährt wird und gegebenenfalls wie hoch diese sein wird.
  • Zusammen mit dem Bescheid erhalten Sie ein Formular "Bestätigung" sowie ein Formular "Erklärung des Zuwendungsempfängers".
  • Das Formular "Bestätigung" ist von der Familienferienstätte am Ende Ihres Urlaubs auszufüllen, die Erklärung des Zuwendungsempfängers von Ihnen selbst.
  • Bitte senden Sie beide Formulare zusammen mit der Rechnung der Familienferienstätte umgehend nach Ihrem Urlaub an das ZBFS. Die Vorlage einer Rechnungskopie genügt. Die Originalrechnung wird nur auf Verlangen zurückgesandt.
  • Nach Eingang der beiden Formulare und der Rechnung der Familienferienstätte wird die Verwendung der Zuwendung geprüft und in der zustehenden Höhe an Sie ausbezahlt.

  • Eine staatliche Förderung kann nur erfolgen, wenn der Förderantrag vor Buchung der Familienferienstätte beim ZBFS eingeht. Es werden nur Erholungsaufenthalte gefördert, für die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Buchung bei der Familienferienstätte erfolgt ist. Eine unverbindliche Reservierung bei der Familienferienstätte ist zulässig, eine Buchung darf jedoch erst nach Bestätigung durch das ZBFS über den Eingang des Antrags erfolgen.
  • Der Antrag soll grundsätzlich mindestens 3 Wochen vor Antritt des Familienurlaubs gestellt werden.
  • Die Formulare „Bestätigung“ und „Erklärung des Zuwendungsempfängers“ und die Rechnung der Familienferienstätte müssen innerhalb von drei Monaten nach Ende des bewilligten Reisezeitraumes eingereicht werden.

  • Antragsverfahren: keine
  • Widerspruchsverfahren bei negativem Ausgang: Mindestgebühr zuzüglich Auslagen (Postzustellungsurkunde) zur Zeit 29,11 EUR
  • Rücknahmeverfahren: Mindestgebühr zuzüglich Auslagen (Postzustellungsurkunde) zur Zeit 19,11 EUR

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer Ihres Antrags liegt bei ca. 3 Wochen.

In Einzelfällen kann die Bearbeitung länger dauern.

Wenn die Formulare „Bestätigung“ und „Erklärung des Zuwendungsempfängers“ und die Rechnung der Familienferienstätte nicht innerhalb von drei Monaten nach Ende des bewilligten Reisezeitraumes eingereicht werden, kann die Förderung nicht mehr ausbezahlt werden.

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)