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Juristinnen und Juristen bearbeiten rechtliche Fragestellungen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts teilweise in eigenen Organisationseinheiten von Behörden und sonstigen Einrichtungen.
Juristinnen und Juristen bearbeiten Fragen zum Arbeits-, Tarif und Beamtenrecht der Beschäftigten teilweise in eigenen Organisationseinheiten von Behörden und sonstigen Einrichtungen.
Die öffentliche Verwaltung kann unter Berücksichtigung haushaltsrechtlicher Bestimmungen nicht mehr benötigte Objekte, z. B. Immobilien oder Büromöbel veräußern.
Rahmenverträge sehen für eine bestimmte Laufzeit den Abruf von Dienstleistungen oder Waren vor. Dabei wird nur der Einzelpreis festgelegt, die gesamt abzurufende Menge ist hingegen bei Vertragsschluss