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Die IT-Sicherheit in Behörden und Einrichtung dient dem Schutz vor Gefahren bzw. Bedrohungen, der Vermeidung von Schäden und der Minimierung von Risiken.
Behörden beraten die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie. Zentrale Behörden (insbesondere Rechenzentren) bieten übergreifende Berat
Die Software wird zumeist unter Wahrung der Beschaffungsregelungen (Vergaberecht) auf dem Markt beschafft oder in bestimmten Fällen von eigenen Kräften entwickelt.
Die Ausstattung mit Computern, Bildschirmen, Druckern und sonstigen EDV-Geräten ist Grundvoraussetzung für die Arbeit von Behörden und sonstigen Einrichtungen.
Informations- und Kommunikationstechnologien spielen in der Verwaltung eine bedeutende Rolle. Sie werden in vielen Bereichen bereits eingesetzt und ständig ausgebaut. Sie erleichtern nicht nur den Zug
Öffentliche Verwaltungen benötigen zur Aufgabenerfüllung bewegliche Einrichtungsgegenstände und Fahrzeuge. Sie beschaffen daher für ihren Bedarf bewegliche Gegenstände (z. B. Büromöbel, Fahrzeuge).