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Benötigt die öffentliche Verwaltung Immobilien nicht mehr, kann sie diese unter bestimmten Voraussetzungen verkaufen. Das Angebot reicht dabei von Einfamilienhäusern bis hin zu gewerblichen Objekten.
Die öffentliche Verwaltung bewirtschaftet eigene und gemietete Immobilien. Die Bewirtschaftung beinhaltet den laufenden Betrieb (Heizung, Strom, Wasser etc.) und Instandhaltungen. Dazu gehört auch, di
Nach einer Bedarfsplanung (z. B. Bedarf einer Turnhalle) und Durchführung eines Flächenmanagements (gegebenenfalls mit Begutachtung bestehender Bauten) kann ein Neubau in Frage kommen. Dabei ist auf d
Für die Verwaltung aller landeseigenen Immobilien des Freistaats Bayern ist mit einigen Ausnahmen der kaufmännisch arbeitende Staatsbetrieb "Immobilien Freistaat Bayern" zuständig. Auch die Kommunen h
Die Höhe der Besoldung oder Vergütung im öffentlichen Dienst ist im Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) bzw. in Tarifverträgen geregelt. Sie hängt z. B. von der Berufsausbildung, der konkreten Täti