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Ein sicherer Schulweg muß das Ziel aller Verantwortlichen sein. Kinder müssen als Fußgänger, Radfahrer, Mitfahrer im Pkw oder Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel ihren Schulweg sicher bewältigen können
Der Freistaat Bayern fördert den Betrieb einer staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen nach Festlegung eines bestimmten Einzugsbereichs.
Bayerischen Ingenieurekammer-Bau die Anerkennung als Prüfsachverständige/r für den Fachbereich sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen beantragen.
1Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Bad Tölz einschließlich der Sondernutzun- gen an „sonstigen öffentlichen Straßen“ im Sinne des Art. 53 BayStrWG unterliegen dem öffentlichen Recht, auch wenn [...] Veranstaltung mit Zutritt gegen Entgelt je m² 0,40 Euro pro Tag 25.4 Öffentliche Vergnügungsveranstaltungen pro Tag 100,00 Euro 25.5 Öffentliche, gemeinnützige Vergnügungsveranstaltungen pro Tag 50,00 Euro 25 [...] Stadt Bad Tölz Seite 1 von 17 - SoNuGebS 2020 - Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Stadt Bad Tölz - Sondernutzungsgebührensatzung - (SoNuGebS 2020) vom 25. November
1Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Bad Tölz einschließlich der Sondernutzun- gen an „sonstigen öffentlichen Straßen“ im Sinne des Art. 53 BayStrWG unterliegen dem öffentlichen Recht, auch wenn [...] Veranstaltung mit Zutritt gegen Entgelt je m² 0,40 Euro pro Tag 25.4 Öffentliche Vergnügungsveranstaltungen pro Tag 100,00 Euro 25.5 Öffentliche, gemeinnützige Vergnügungsveranstaltungen pro Tag 50,00 Euro 25 [...] Stadt Bad Tölz Seite 1 von 17 - SoNuGebS 2020 - Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Stadt Bad Tölz - Sondernutzungsgebührensatzung - (SoNuGebS 2020) vom 25. November
Geltungsbereich Diese Satzung gilt für alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Straßenbaulast der Stadt Bad Tölz sowie die Ortsdurchfahrten (= öffentliche Verkehrsflächen i. S. d. Satzung). § 2 [...] Gemeingebrauch Die Benutzung der öffentlichen und gewidmeten Verkehrsflächen für den öffentlichen Verkehr (Ge- meingebrauch) ist jedermann gestattet. § 3 Erlaubnisbedürftige Sondernutzungen (1) Eine S [...] als 15 cm in den öffentlichen Verkehrs- raum hineinragen 13. Private Straßenfeste, die für einen beschränkten Personenkreis gedacht sind 14. Privat organisierte Märkte 15. Öffentliche Vergnügungsveran
Bewegung, des Verweilens und der Begegnung bleiben sowie der öffentliche Raum barrierefrei zugänglich ist. (2) 1Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Straßenraums werden mit den folgenden Richtlinien gesteuert [...] der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen sollen deshalb neben den Belangen der Sicherheit, Leichtigkeit und Ordnung des Verkehrs auch städtebauliche und gestalterische Belange Berücksichtigung finden [...] t nicht ordnungsgemäß durchge- führt werden können; 3. wenn Gebäudeausladungen näher als 0,70 m an die Randsteinkante heran reichen oder 4. wenn sich die Unterkante einer über der öffentlichen Verkehrsfläche