Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.
Wenn Sie sich bei einem Suchbegriff nicht sicher sind, können Sie einen Stern am Ende oder am Anfang des Suchbegriffs setzen, um alle Ergebnisse zu erhalten, die dieses Wort beinhalten.
Auf Grund des Art. 6 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Bad Tölz folgende Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages vom 18.12.2001 geändert durch Satzung vom 28.01.2014 geändert
Absender: Betriebsstätte: Pflichtiger (falls abweichend vom Absender): Im Original zurück an: Stadt Bad Tölz Steuerstelle Personenkonto-Nr.: Postfach 1140 Bei Rückfragen und Zahlungen bitte angeben! 8
Absender Im Original zurück an: Stadt Bad Tölz Steueramt Postfach 1140 83631 Bad Tölz Erklärung zur Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrages + für das Jahr ____________ bei gewerblicher Vermietung und
Informationsblatt zum Fremdenverkehrsbeitrag 1. Warum erhebt die Stadt Bad Tölz einen Fremdenverkehrsbeitrag? Die Stadt Bad Tölz trägt erhebliche finanzielle Aufwendungen für den Fremdenverkehr. Diese
Telefax: 08041 / 504-459 Stadtverwaltung Bad Tölz Stadtbauamt Am Schloßplatz 1 83646 Bad Tölz Absender Antragsteller, Vertreter ___________________________________ Name _______________________________
Tabelle Außenradius der Kurve (in m) Breite mindestens (in m) 5,0 4,5 4,0 3,5 3,2 3,0 10,5 bis 12 über 12 bis 15 über 15 bis 20 über 20 bis 40 über 40 bis 70 über 70 Anlage 2 Richtlinien über Flächen
Stadt Bad Tölz - 1 - Straßennamen- und Hausnummernsatzung – StraHaS 2019 - Satzung über die Benennung der öffentlichen Verkehrsflächen und die Nummerierung der Gebäude und Grundstücke in der Stadt Bad
Name, Anschrift des Antragstellers PLZ, Ort, Datum Telefon / Durchwahl Telefax verkehrswesen@bad-toelz.de Per Telefax: 08041/504-459 Stadt Bad Tölz Stadtbauamt - Verkehrswesen Am Schloßplatz 1 83646 B