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Um behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen eine angemessene Schulausbildung zu ermöglichen, werden von den Bezirken die Kosten für Betreuung und Unterkunft in entspre
Die Bezirke übernehmen die Kosten für die Unterbringung von Menschen mit Behinderung, soweit diese nicht durch Eigenmittel oder die Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt sind.
Die Bezirke sind für die Übernahme der Kosten einer Kur zuständig, wenn die betreffende Person weder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, noch Mitglied einer privaten Krankenversicherung ist
Eingliederungshilfe in integrativen Kinderkrippen und Kindergärten erhalten Kinder mit einer wesentlichen Behinderung bzw. Kinder, die von solch einer Behinderung bedroht sind.
Die Bezirke möchten behinderten Menschen, die in ihrem Bereich wohnen, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und am Berufs- und Arbeitsleben ermöglichen. In manchen Fällen ist dazu ein Kraftfahrze
Die Bezirke übernehmen für behinderte Menschen, die in ihrem Gebiet leben, die behinderungsbedingten Mehrkosten, die beim Besuch einer Hochschule entstehen.
Die Bezirke möchten schwer behinderten Menschen, die in ihrem Bereich wohnen und in Folge ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können, trotzdem die Teilhabe am Leben in der Gemei
Die Sozialverwaltungen der Bezirke können nicht nur bei dauerhaften Heimaufnahmen, sondern auch bei Pflegeeinrichtungen, die nur während des Tages ältere Menschen betreuen, Hilfe zur Pflege gewähren.
Die Sozialverwaltungen der Bezirke können nicht nur bei dauerhaften Heimaufnahmen, sondern auch bei Kurzzeitunterbringungen bzw. vorübergehenden Heimunterbringungen Hilfe zur Pflege gewähren