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Einrichtungen des Bildungswesens mit Sitz in Bayern können auf Antrag des Trägers durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als Hochschule staatlich anerkannt werden.
Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen veröffentlichen Informationen der Pinakotheken (Ausstellungen, Veranstaltungen, Führungen, Öffnungszeiten, usw.) im Internet.
Ausstellungen von Archivgut dienen der historisch-politischen Bildung. Sie geben dem Bürger Gelegenheit, ausgewählte Quellen zu bestimmten historischen Themen kennen zu lernen.
In Studiengängen, in denen Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus) bestehen, muss eine Zulassung zu dem gewünschten Studiengang beantragt werden. Für zulassungsfreie Studiengänge kann eine Voranmel
Zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen können steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden. Das Landesamt für Denkmalpflege erteilt im Vorgriff zum Zwecke der Erlangung solcher Steuervergüns
Die Unteren Denkmalschutzbehörden können durch Verwaltungsakt anordnen, dass Eigentümer von Denkmälern bestimmte Erhaltungsmaßnahmen durchführen. Sie können solche Maßnahmen auch selbst realisieren un