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Behördenaufsicht über die Staatlichen Schulämter im Regierungsbezirk und die fachlichen und rechtlichen Angelegenheiten der staatlichen Grund- und Mittelschulen.
fahren werden befristete Arbeitsverträge für Vertretungssituationen an Grundschulen und Mittelschulen von bis zu einem Schuljahr auf den Webseiten der Regierungen angeboten.
Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS) müssen den Dienstantritt und die Dienstbeendigung bei der zuständigen Regierung anzeigen.
von Einstellungen von Lehrern an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne Fachoberschule und Berufsoberschulen) sind die Regierungen zuständig.
Amtlichen Schulanzeigern bzw. im Ministerialblatt der bayerischen Staatsregierung (BayMBl) ausgeschriebene Funktionsstelle an einer Grund- und Mittelschulen, Förderschule oder beruflichen Schule bewerben
Für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an Grund-, Mittel- und Förderschulen ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Für die Erteilung sind die Regierungen zuständig.