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Stadt Bad Tölz Erschließungsbeitragssatzung (ES) Satzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - (ES) Vom 7. Juni 1994 Auf Grund § 132 Baugesetzbuch - BauGB - i.d.F [...] Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 127 ff.) sowie nach Maßgabe dieser Satzung. § 2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen (1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand: 1. für [...] schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes werden durch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt. § 10 Vorausleistungen Im Fall des § 133 Abs. 3 BauGB können Vorausleistungen
der Satz 1 genannte Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten dieser Satzung liegt, entsteht die Bei- tragsschuld erst mit Inkrafttreten dieser Satzung. (2) Wird eine Veränderung der Fläche, der Bebauung oder der [...] Abschnitte I und IV dieser Satzung treten am 23.11.1994 in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 1 bis 7 und § 15 der BGS/EWS vom 26.11.1990 außer Kraft. (2) Der Abschnitt III dieser Satzung tritt am 01.01.1995 in [...] Stadt Bad Tölz Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung -BGS/EWS 94- Satzung zur Entwässerungssatzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren - Beitrags- und Gebührensatzung zur Ent
Stadt Bad Tölz Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung -BGS/EWS 94- Satzung zur Änderung der Satzung zur Entwässerungssatzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren - Änderungssatzung [...] 23 der Ge- meindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erläßt die Stadt Bad Tölz folgende Satzung: § 1 Die Satzung zur Entwässerungssatzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren der Stadt Bad Tölz [...] Beitrag beträgt a) pro m² Grundstücksfläche 4,89 DM b) pro m² Geschoßfläche 18,79 DM." § 2 Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.1998 in Kraft. Bad Tölz, 30. Januar 1998 STADT BAD TÖLZ (gez.) Egger
Satzung zur Änderung der Satzung zur Entwässerungssatzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren in der Stadt Bad Tölz - Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung [...] Kommunalabgabengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bad Tölz folgende Satzung: § 1 Die Satzung zur Entwässerungssatzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren der Stadt Bad Tölz [...] wiederkehrende Verwendungszwecke handelt, „ 4. § 10 Abs. 6 Nr. 4 wird ersatzlos gestrichen § 2 Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2002 in Kraft. Bad Tölz, 25.09.2001 STADT BAD TÖLZ (gez.) Josef
Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter - Änderungssatzung zur Kleineinleitersatzung - Vom 10.04.2002 Auf Grund von Art [...] den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Bad Tölz folgende Sat- zung: § 1 Änderung der Satzung Die Satzung der Stadt Bad Tölz für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Anwälzung der Abwasserabgabe für [...] Abgabesatz Der Abgabesatz beträgt je Einwohner ab dem 1. Januar 2002 17,90 €." § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2002 in Kraft. Bad Tölz, 10.04.2002 STADT BAD TÖLZ (gez.) Josef Niedermaier
Vorschlags des Netzbetreibers (z.B. Anzahl der Hausanschlüsse) Gemeinde ...%, Gemeinde ...% gemäß Satzung des Zweckverbandes 6 Angaben hierzu werden nur gewertet, sofern sich der Bieter im Kooperationsvertrag
Vorschlags des Netzbetreibers (z.B. Anzahl der Hausanschlüsse) Gemeinde ...%, Gemeinde ...% gemäß Satzung des Zweckverbandes Weisen alle eingegangenen Angebote eine Wirtschaftlichkeitslücke von mehr als
bei diesem Kriterium. Modul 4 Stand der Vorlage: 24.08.2017 7 Gemeinde ...%, Gemeinde ...% gemäß Satzung des Zweckverbandes Weisen alle eingegangenen Angebote eine Wirtschaftlichkeitslücke von mehr als
- ChrOS 2016 - Satzung der Stadt Bad Tölz über die Christkindl- und Ostermärkte der Stadt Bad Tölz - Christkindl- und Ostermarktsatzung (ChrOS 2016) vom 28.06.2016 geändert durch Satzung vom 22.05.2017 [...] E-Government-Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 458) erlässt die Stadt Bad Tölz folgende Satzung: § 1 Gegenstand der Satzung (1) 1In der Stadt Bad Tölz finden jährlich der Christkindlmarkt und der Ostermarkt [...] § 22 Ersatzvornahme (1) 1Weigert sich ein Marktbezieher, einer Bestimmung dieser Satzung oder einer auf Grund der Satzung ergangenen Anordnung nach Androhung der Ersatzvornah- me binnen angemessener Frist
Gebühren zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Maßgabe dieser Satzung und des Gebührenverzeichnisses, das Bestandteil dieser Satzung ist, zu entrichten. § 2 Gebührenberechnung (1) Die Gebühren werden [...] Stadt Bad Tölz - 1 - Gebührensatzung für Christkindl- und Ostermärkte 2017 Satzung der Stadt Bad Tölz über die Gebühren für die Benützung der Christkindl- und Ostermärkte Gebührensatzung für Christkindl- [...] Christkindl- und Ostermärkte 2017 (GebührChrOS 2017) vom 06.02.2017 geändert durch Satzung vom 22.05.2017 Auf Grund von Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl