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Seit Inkrafttreten der Bayerischen Gnadenordnung zum 1. Mai 2006, sind die Generalstaatsanwälte in Bayern in gewissem Umfang zu positiven Gnadenentscheidungen ermächtigt.
International gesuchte Verdächtige und Verurteilte können an das Ausland ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft führt das Verfahren und beantragt die notwendigen Entscheidungen des Oberlan
Wenn Sie eine Urkunde eines bayerischen Gerichts oder Notars im Ausland verwenden möchten, kann es sein, dass Sie die Urkunde beglaubigen lassen müssen. Die Echtheit der Urkunde kann durch die Erteilu
Als Partei eines Zivil- oder Familienrechtsstreits wird Ihnen alternativ zur streitigen Gerichtsverhandlung die Möglichkeit geboten, unter Führung speziell dafür geschulter Richter eine an den Interes
Wenn Sie eine Urkunde eines Gerichts oder Notars im Ausland verwenden möchten, kann es sein, dass sie legalisiert werden muss. Sie muss dafür ggf. zuvor von der zuständigen deutschen Behörde vorbeglau
Die dauerhafte Niederlassung eines europäischen Rechtsanwalts zur Berufsausübung in Deutschland erfordert die Aufnahme in eine deutsche Rechtsanwaltskammer.