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Die Voraussetzungen zur Aufnahme an Fachschulen sind in der Fachschulordnung geregelt. Sollten die Voraussetzungen nicht vorliegen, so kann die Schulaufsichtsbehörde in Härtefällen Ausnahmen für die Aufnahme [...] Aufnahme in zweijährige Fachschulen genehmigen.
Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) können die Anrechnung von Erziehungszeiten als Dienstzeit beantragen.
g von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten in Gymnasien, Realschulen, Fachoberschulen, Fachakademien und Berufsoberschulen ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Für die Erteilung sind die
Gegensatz zu den Grund- und Mittelschulen werden die Förderschulen nicht über Schulämter, sondern - zugeordnet nach Förderbedarf - direkt von der zuständigen Regierung schulaufsichtlich betreut.
Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS) müssen den Dienstantritt und die Dienstbeendigung bei der zuständigen Regierung anzeigen.
Amtlichen Schulanzeigern bzw. im Ministerialblatt der bayerischen Staatsregierung (BayMBl) ausgeschriebene Funktionsstelle an einer Grund- und Mittelschulen, Förderschule oder beruflichen Schule bewerben
Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund-, Mittel- und Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen können neben einer arbeitsmarktpolitischen oder familienpolitischen Beurlaubung auch
Die Lehrerbildung in Bayern ist schulartbezogen. Die unbefristete Beschäftigung an einer Schulart setzt grundsätzlich die Lehrbefähigung für die jeweilige Schulart voraus. Damit unterscheidet sich Bayern [...] Bayern von Bundesländern, die eine schulstufenbezogene Ausbildung anbieten.
Eltern und Schulleitung können beim Gesundheitsamt um eine schulärztliche Beratung bitten, wenn bei Schülerinnen und Schülern Probleme festgestellt werden, die gesundheitlich bedingt sein könnten oder
Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) können bereits vor dem gesetzlichen Ruhestand eine Versetzung in den Ruhestand und auch