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werden. Es werden deshalb folgende Änderungen an der „Friedhofssatzung“ und der „Gebührensat- zung“ vorgeschlagen: a) Änderungen der Friedhofssatzung: § 10 Grabarten und Belegung Abs. 1: Es wird unter Buchstabe [...] Satzung der Stadt Bad Tölz über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungsein- richtungen (Friedhofssatzung) und Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen [...] rechtliche Grundlage die Gegenstände zu entfernen. b) Änderung der Grabmalordnung (Anlage 1 zur Friedhofssatzung): § 2 Gestalterische Anforderungen Um eine einheitliche Beschilderung zu gewährleisten, werden
Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Tölz (Friedhofssatzung) vom 29.11.2022 Auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung
Satzung der Stadt Bad Tölz über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung) und Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen [...] Satzung der Stadt Bad Tölz über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung) und der Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen
Prommersberger, Anton Stift Prommersberger, Anton Stift Prommersberger, Anton Stift Prommersberger, Anton Stift Prommersberger, Anton Stift Prommersberger, Anton Stift Prommersberger, Anton Stift Prom
Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.
Die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt berät zu Fragen der Planung, Bauleitung und Abrechnung des Neu- und Umbaues bei kreiseigenen und gemeindlichen Anlagen.